Verbraucherschutz in Rostock und Umgebung

(unrechtmäßige?) Praktiken von Abschleppunternehmen

Zeitungsartikel im Rostocker Express am 18. Juli 2012 mit der Ankündigung zur Informations- und Beratungsveranstaltung am 26.07.2012 sehr bedeutende Dokumente zur Vorbereitung der Delegiertenwahl und Delegiertenversammlung verfügbar
und demnächst anstehende wichtige Termine
  • 26.07.2012 (Donnerstag) Informations- und Beratungsveranstaltung
    "Ideensammlung zur Delegiertenversammlung"
    (insbesondere zu den Änderungen der Satzung)
    ab 18 Uhr im Mehrgenerationenhaus Evershagen
    (in gedruckter Form auch nachlesbar im Warnow Kurier , dem Ostsee Anzeiger sowie im Rostocker Blitz am Sonntag in den aktuellen Ausgaben des vorigen Wochenendes bitte weitersagen und weitergeben)
  • 01.09.2012 sowie (neu) 25.08.2012 Termin zur Delegiertenwahl (unterschiedlich in Abhängigkeit vom Garagenkomplex - wird bis zum zuvor genannten Termin geklärt und dort dann genau bekannt gegeben)
Weitere Informationen unter:
http://marienehe.de/garagenverein/

Zuerst ein Presseecho, weitere Informationen sind in Vorbereitung (es liegen zwei verbraucherfreundliche Urteile vom Amtsgericht Rostock vor, welche in eine -für jedermann verständliche- Zusammenfassung gebracht werden sollen, bedingt durch deren Umfang wird dies jedoch aus Zeitmangel noch dauern).
Vorab folgender Hinweis: ein Abschleppunternehmen ist bei privaten Aufträgen nicht zum Inkasso berechtigt, muß das Fahrzeug also auch ohne (Bar)zahlung herausgeben und sich ggf. auf dem Rechtsweg seine (vermeintlich rechtmäßigen) Kosten erstatten lassen.
Anders sieht dies bei staatlich bzw. behördlich angeordneten Sicherstellungen (z.B. nach Diebstahl oder Unfall ungesichertes Fahrzeug) aus.

Jeder Betroffene oder sonstige Interessent zu diesem Thema (z.B. auch für die Empfehlung eines kompetenten Rechtsbeistand) kann mich gerne per E-Mail kontaktieren (siehe Impressum).

Anmerkung: warum nur gerät so oft die Firma "Abschlepp- u. Werkstattdienst Gelbricht GmbH" namentlich in die Schlagzeilen?

AKTUELL August 2011: Nach fast einem Jahr gibt es Anlaß, diese Seite zu aktualisieren, Grund ist foglender Artikel der Ostsee-Zeitung
Abschleppfahrzeug der Firma Gelbricht in der Hansestadt Rostock

OZ            /OZ/LOKAL/HRO vom 26.08.2011

Rostocks Autofahrer atmen auf: Abschlepp-Gelbricht pleite

Das Unternehmen hat Insolvenz angemeldet, der Betrieb wird zum 31. August eingestellt. Die Firma sorgte immer wieder für Unmut, weil sie Autos gnadenlos an den Haken nahm.

Das Unternehmen hat Insolvenz angemeldet, der Betrieb wird zum 31. August eingestellt. Die Firma sorgte immer wieder für Unmut, weil sie Autos gnadenlos an den Haken nahm.
Rostock (OZ) - Das Rostocker Abschleppunternehmen Gelbricht ist pleite. Am 19. August stellte Geschäftsführer Rochus Gelbricht einen Insolvenzantrag für seine Firma, wie Amtsgerichtsdirektor Peter Häfner gestern bestätigte.
„Das Unternehmen wird zum 31. August seinen Betrieb einstellen“, teilte Insolvenzverwalter Herbert Hülsbergen mit. Noch seien zwei Abschleppfahrzeuge unterwegs, aber der Betrieb könne nicht mehr kostendeckend arbeiten. Zu möglichen Ursachen der Zahlungsunfähigkeit meinte der Rostocker Anwalt: „Kunden, die für einen sicheren Auftragsbestand wichtig sind, können abspringen“. Hinzu kämen hohe Spritpreise, Versicherungsprämien, „hohe Fixkosten“. Die Abschlepp- und Werkstattdienst Gelbricht GmbH beschäftigte bislang sieben Mitarbeiter.

Immer wieder hatte Gelbricht mit fragwürdigen Abschleppaktionen für Schlagzeilen gesorgt. Erst Mitte Juli war ein zur Reparatur abgestelltes Rettungsboot der DRK-Wasserwacht vor einem Garagenkomplex in Warnemünde entfernt worden. Die Retter waren somit am nächsten Tag nicht voll einsatzfähig.

Rochus Gelbricht wollte sich am Donnerstag nicht äußern.

Mehr dazu lesen Sie in der Freitagsausgabe Ihrer OSTSEE-ZEITUNG.

Doris Kesselring


AKTUELL September 2010:
  1. Anfang September
    Noch immer präsentiert sich der Abschleppdienst Gelbricht in Rostock äußerst unangenehm auffällig (es entstand der Eindruck der Nötigung, welche -sofern sich dies bestätigt, einen Tatbestand gem. Stgb darstellt), konkret erst kürzlich wieder einmal in Lütten Klein.
    Hier wurde -obwohl bereits vor mehreren Jahren in mindestens einem Urteil so bestätigt- wieder einmal versucht, vor Ort eine unerlaubte Inkassotätigkeit durchzuführen (zum besonderen Pech für den Mitarbeiter, genau bei der Person, die dieses Urteil erwirkt hat).
    Aus diesem Anlaß ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung in Vorbereitung, welche sich eventuell auf weitere Tatbestände der Geschäftstätigkeit dieses vielseitigen Unternehmens ausweiten wird.
  2. Mitte September
    Herr Rochus Gelbricht (da Sie mir vor Ort keine Gelegenheit gaben mich zu rechtfrtigen nachdem Sie mir Ihre Meinung mitteilten, sehe ich mich "gezwungen" auf diesem Weg zu antworten), Ihre versuchte Zensur gegenüber einem Journalisten ist undemokratisch und steht im Widerspruch zum Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, denn wenn Sie im öffentlichen Raum und dies auch noch im hoheitlichen Auftrag (durch die Polizei beauftragt bzw. vermittelt) tätig sind, müssen sie das Fotografieren Ihrer Firma dulden, falls Ihnen dies nicht zusagt, sollten Sie Ihre Tätigeit in einen nicht-öffentlichen Raum verlegen, dort haben Sie Ihre Ruhe (und andere Personen auch vor Ihnen)!
  3. Ende September
    Die Meldungen über die Abschlepp-Tätigkeit (z.B. am Glatten Aal und bei der Telekom in der August-Bebel-Str.) und damit verbundenen weiteren Aktivitäten reißen nicht ab.
Über den weiteren Verlauf wird an dieser Stelle demnächst berichtet, andere ähnlich oder gleichfalls betroffene Personen können sich gerne und jederzeit über die im Impressum genannten Kontaktmöglichkeiten mit mir in Verbindung setzen.

März 2010

Die TV-Beiträge, zum Thema Abschleppen in Rostock, des Fernsehens des Norddeutschen Rundfunk waren leider nur begrenzte Zeit über die NDR-Mediathek zu sehen. Die bisher an dieser Stelle genannten Internetadressen sind deshalb leider nicht mehr erreichbar.

OSTSEE-ZEITUNG.DE Mittwoch, 25. Juli 2001 
Abschleppen ist teurer Spaß
Handynummer an Frontscheibe kann Abtransport verhindern

Zu den alltäglichen Problemen motorisierter Großstädter gehört die nervige Parkplatzsuche. Wer hier die Geduld verliert und den Wagen einfach abstellt, muss oft tief ins Portmonee greifen. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Rostock (OZ) Nach quälendem Gezuckel durch den Stadtverkehr endlich am Ziel angekommen, sind oft sämtliche Parkplätze belegt. Verzweifelt beginnt der Autofahrer nach einer Lücke zu fahnden. Fehlanzeige. Einbahnstraßen, Abbiege- und Wendeverbote–die Suchenden entfernen sich immer weiter vom Ziel. Verzweiflung schlägt in Wut um. Der Parkplatz Suchende ignoriert Verbotsschilder. Hauptsache, er kann parken.

Groß ist jedoch der Ärger, wenn das verbotswidrig abgestellte Fahrzeug später abgeschleppt wird. Oder wenn der Park-Sünder gerade noch rechtzeitig zurückkommt, der Abschleppdienst aber bereits an Ort und Stelle ist. Der Anwalt-Suchservice berichtet über einen Fall, in dem ein Fahrer das Abschleppen seines Autos verhinderte, später jedoch vom Abschleppunternehmen eine saftige Rechnung erhielt.

Der Mann hatte mit seinem Fahrzeug teilweise auf einem Radweg geparkt. Er kehrte gerade rechtzeitig zurück, um das Eintreffen eines Abschleppwagens zu bemerken. Schleunigst entfernte er sein Auto. Daraufhin wurde statt seines Wagens ein direkt vor ihm in gleicher Weise parkendes Fahrzeug abgeschleppt. Später erhielt der Mann eine Rechnung von rund 140 Mark für einen so genannten abgebrochenen Abschleppvorgang. Der Verkehrssünder wehrte sich und zog vor Gericht.

Die Richter des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Hamburg urteilten eindeutig (Urteil vom 28. 03. 2000, Az: 3 Bf 215/98): Das Abschleppen eines teilweise auf einem Radweg geparkten Fahrzeugs sei rechtmäßig, wenn Radfahrer sonst gezwungen wären, entweder auf die Fahrbahn einer stark befahrenen Straße oder auf den angrenzenden Gehweg auszuweichen.

Zudem befanden die Juristen, dass grundsätzlich nicht auf die völlig ungewisse Rückkehr eines Fahrzeugführers gewartet werden müsse. Ausnahmen seien denkbar, falls dieser einen Zettel hinterlassen habe, dass er leicht, kurzfristig und zuverlässig zu erreichen sei. Oder er seine Han-dynummer an der Frontscheibe aufgeschrieben habe.

Die Richter beanstandeten auch nicht, dass Abschleppunternehmen Kosten für einen abgebrochenen Abschleppvorgang berechnen, sobald sich das angeforderte Abschleppfahrzeug auf dem Weg zum Bestimmungsort befindet. Allerdings machten sie hier eine wichtige Einschränkung.

Demnach dürfen wie im vorliegenden Fall, wo im direkten Anschluss an einen abgebrochenen Abschleppvorgang ein unmittelbar benachbartes Fahrzeug abgeschleppt wurde, für den abgebrochenen Versuch keine Abschleppkosten erhoben werden.

Das OVG Hamburg bewertete deshalb den vorliegenden Kostenbescheid als unverhältnismäßig und gab dem Fahrzeugführer Recht.

Pkw am Kranhaken von Abschleppfahrzeug
Abschleppen wird in den meisten Fällen für den Parksünder enorm teuer: Mit dem entsprechenden Bußgeld sind meist mehrere hundert Mark zu berappen.
Foto: amw
OSTSEE-ZEITUNG.DE Dienstag, 31. Juli 2001  
Autos vor der eigenen Tür nicht sicher
Garagenverein lässt rigoros abschleppen

Warnemünde (OZ) "Das schlägt dem Fass den Boden aus", ist Erhard Ramthun empört. Er erzählt, wie auf dem großen Areal des Garagenkomplexes im Weidenweg durch die Firma Gelbricht auf der Grundlage eines Pauschalvertrages mit dem Eigentümer rigoros abgeschleppt wird.

Erhard Ramthun berichtet, dass auch Fahrzeuge abgeschleppt werden, die keine Zufahrt und auch nicht Feuerwehr und Rettungsdienste behindern. Er erwähnt das Beispiel einer jungen Frau mit Kind, deren Bitten den Abschleppdienst nicht erweicht haben. Ihr Auto wurde unter ihren Augen auf den Haken genommen. "Das Abschleppen war sachlich vollkommen unnötig."

Besonders ärgert sich Erhard Ramthun, dass sogar Fahrzeuge von Garageneigentümern, die vor der eigenen Garage stehen, abgeschleppt werden, da sie diesen Platz ja nicht gemietet hätten. "Immerhin haben wir Eigentümer die Garagen gebaut, einschließlich der Zuwegungen, und bezahlen Umlagen und Pachtgebühren auch für die Instandhaltung des Garagenkomplexes". Erhard Ramthun nennt die Vorgehensweise von Genossenschaft und Abschleppdienst "Abzockerei" und "Willkürakte".

Der "Garagenverein der Hansestadt" betreut diesen Komplex. Er ist mit 592 Garagen einer der größeren in Rostock. Der Verein bestätigt, dass es diesen Vertrag mit dem Abschleppunternehmen gibt. "Dort musste einfach etwas passieren", sagte gestern ein Vereins-Mitarbeiter. Denn die Mitglieder, die dort ihre Garage in Strandnähe haben, kamen oft nicht aus ihren Garagen heraus, weil Fremdparker das Gelände förmlich zugestellt hatten. Das ganze Problem der Wildparkerei ist aus Sicht des Vereins im Warnemünder Weidenweg ein Schwerpunkt. Darum hat der Verein den Vertrag mit der Firma Gelbricht abgeschlossen.

Es wird übrigens kein Auto, so der Verein, eines Garagenbesitzers abgeschleppt, wenn es vor der Tür steht, damit am Auto oder in der Garage gebastelt werden kann. Doch wenn kein Besitzer in Sicht ist, sei eben nicht zu erkennen, wohin das Auto gehöre.
T. ST.


OSTSEE-ZEITUNG.DE / Lokales / Rostock / Stadtteil Rostock Nord Donnerstag, 22. Juli 2004  
Markt fordert seine Stellplätze
In der Nacht wurde Gewohnheitsparken mit Abschleppaktion beendet

Nach wie vor unbefriedigend ist in Evershagen die Situation auf den öffentlichen Parkplätzen. Dass der Verwalter eines Privatparkplatzes jetzt konsequent abschleppen lässt, macht Betroffene zornig.

Evershagen Vor diesem Hintergrund ist der Zorn von Anwohner Heiko Reinke durchaus zu verstehen, dessen Auto vom Parkplatz vor der Passage Pappelhof Sonntagnacht abgeschleppt wurde. Dieses Schicksal soll er künftig mit allen teilen, die es ihm gleichtun.

Die als Privatparkplatz ausgewiesene Fläche soll nach dem Willen von Eigentümer und Pächter für die bislang von vielen als normal angesehene private Nutzung der Anlieger nicht mehr zur Verfügung stehen. Auch nicht in der Nacht, in der die Flächen für den Geschäftsbetrieb nicht benötigt werden.

Sonntag um 20 Uhr, so schildert Heiko Reinke, habe die zuständige Immobilienverwaltung begonnen, alle Fahrzeuge, die dort standen, abschleppen zu lassen. "Nun beachte man aber die Tageszeit und auch den Wochentag, an dem diese Maßnahme greift", nennt der Evershäger ein für ihn besonders fragwürdiges Moment dieser Aktion und schlussfolgert: "Ich glaube, dass mit diesem Verhalten in keinem der Betroffenen auch nur ein Fünkchen Verständnis für diese Handlungen erwächst."

Uwe Frank, der zuständige Verwalter, will dagegen auf viel Verständnis der Abgeschleppten gestoßen sein. "Sogar eine Rechtsanwältin war dabei, die ihren Fehler unumwunden eingestanden hat", beteuert er. Uwe Frank erklärt, dass die Forderung, härter durchzugreifen, von Penny kam. Immer wieder seien Kunden verärgert wieder von dannen gefahren, weil sie keinen Parkplatz fanden. Von den Penny zugesicherten Stellplätzen seien oft bis zu drei Viertel von Fremdparkern blockiert gewesen. Frank weist zurück, dass das Abschleppen der Autos, die unberechtigt auf der Privatfläche parken, sehr plötzlich eingeleitet wurde. "Von Anfang an haben wir mit einem Schild darauf aufmerksam gemacht, dass es sich nicht um einen öffentlichen Parkplatz handelt und unberechtigt Parkende abgeschleppt werden", sagt er und verweist auf drei Jahre Duldung der Schwarzparker. In dieser Zeit seien immer wieder Zettel hinter die Scheibenwischer gesteckt worden.

"Auch die Vorbereitung auf die konsequentere Durchsetzung unserer Forderungen können nicht unbemerkt geblieben sein", sagt er weiter. An den Tagen, an denen die Flächen unübersehbar nummeriert wurden, hätten sich viele nach den Hintergründen erkundigt und verständnisvoll reagiert.

Verständnis hat auch Heiko Reinke für Versuche, das Parkproblem in Evershagen insgesamt zu lösen. Was am Pappelhof geschehe, sei für ihn jedoch alles andere als ein akzeptabler Weg.

ACHIM TREDER
Parkplatz Pappelhof Evershagen
Für viele war dieser Parkplatz im Herzen Evershagens lange Zeit zumindest in der Nacht eine Alternative. Jetzt beendete der Verwalter das Gewohnheitsrecht durch einen Vertrag mit einer Abschleppfirma.
OZ-Foto: Achim Treder
OSTSEE-ZEITUNG.DE / Lokales / Rostock / Hansestadt Rostock Mittwoch, 28. Juli 2004  
Abschlepper wollte Auto mit Kind aufladen
Fahrer: Habe Mädchen nicht gesehen

Eine hochschwangere Mutter wollte nur schnell einen Schnuller kaufen und ließ ihre Tochter im Auto. Kurz darauf befand sich ihr Wagen mitsamt Kind in den Krallen eines Abschleppers.

Lütten Klein Abschlepp-Ärger an der Rigaer Straße. Katerina Heinzel war vor einigen Tagen auf dem Weg zum Arzt. Ihre knapp zwei Jahre alte Tochter hatte kurz zuvor eine Operation gehabt, musste zur Nachkontrolle. "Die Kleine war quengelig, ich hatte den Schnuller vergessen", sagt Frau Heinzel.

Die 30-jährige Lichtenhägerin ist im neunten Monat schwanger. Der Kreislauf bereitete ihr an jenem Tag Probleme. Dennoch wollte sie auf dem Lütten Kleiner Boulevard einen Schnuller für ihre Tochter kaufen. Ganz schnell. Wegen der Schwindelattacken fuhr sie nicht ins Parkhaus. Frau Heinzel entdeckte kurz vor der Rigaer Straße eine freie Fläche.

Ein Schild weist das Gelände als "Privatgrundstück Telekom" aus. Erst einige Meter entfernt steht auf einem weiteren Schild: "Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt". Frau Heinzel kurbelte die Scheibe hinunter, ließ ihre Tochter im Wagen, hastete zum Boulevard und besorgte den Nuckel. "Ich war höchstens fünf Minuten weg", so die Wirtschaftsjuristin.

Als sie zurückkehrte, blieb der Hochschwangeren die Luft weg. Ein Mitarbeiter des Abschleppunternehmens Gelbricht hatte in der Zwischenzeit Halterungen an den Rädern angebracht und bereits einen Gurt befestigt. Wenige Augenblicke später, und das Auto hätte auf dem Abschlepper gestanden. Frau Heinzel rannte, stolperte beinahe und rief: "Mein Kind ist im Auto!"

Der Mitarbeiter habe daraufhin gemeint, das Kind nicht gesehen zu haben und auf die getönten hinteren Scheiben verwiesen. Frau Heinzel zu ihm: "Von den Fahrerfenstern kann man das Kind sehr wohl sehen. Sie haben sich nicht vergewissert, ob jemand im Auto ist." Der Mitarbeiter habe ihr daraufhin eine Rechnung über 55 Euro sowie ein Schreiben der Telekom in die Hand gedrückt. Per Unterschrift sollte sie sich verpflichten, nie wieder auf diesem Parkplatz zu stehen–sonst drohten 200 Euro Strafe.

Einige Tage später sprachen Frau Heinzels Eltern beim Abschleppunternehmen vor. "Der Chef sollte zugeben, dass fast ein Auto mit Kind abgeschleppt worden wäre", sagt ihre Mutter Renate W. Das Gespräch sei zunächst eskaliert. Schließlich habe der Chef aber die Rechnung und das Telekom-Schreiben zerrissen.

Das Unternehmen Gelbricht verwies gestern an seinen Rechtsanwalt. "Der Fahrer sagte mir, er habe kein Kind gehört oder gesehen", erklärt Anwalt Jan Daub. Auch sei der Mitarbeiter acht und nicht fünf Minuten am Wagen gewesen. Und außerdem stehe am Auto nicht geschrieben, dass die Fahrerin schwanger sei, habe der Unternehmens-Chef gemeint. Zur zerrissenen Rechnung hieß es, Herr Gelbricht habe Gnade vor Recht ergehen lassen.

AXEL MEYER
Uwe W.
Vater Uwe W. meint, dass die Abschlepper in der Rigaer Straße Patrouille fahren.
OZ-Foto: AXM

OZ

Freitag, 04. Januar 2008  |  Hansestadt Rostock

Abschleppen leicht gemacht

Die Abschleppfirma Gelbricht kooperiert mit der Arbeitsagentur. Verkehrsrechts-Experten kritisieren diese Praxis.

Hansaviertel Frauke Kurt (27, Name geändert) traute ihren Augen nicht, als sie aus dem Arbeitsamt kam. Ihr roter Nissan fuhr gerade davon - auf der Ladefläche eines Abschleppautos. Nur zehn Minuten habe sie in der Behörde verbracht, erzählt sie. Zuvor habe sie lange versucht, auf dem Parkplatz der Agentur für Arbeit einen Stellplatz zu finden. Vergeblich. Daraufhin hatte sie es am Rand der Zufahrt abgestellt in der Gewissheit, dort niemanden zu behindern. Pech, möchte man sagen. Wer sein Auto parkt, wo es nicht erlaubt ist, muss mit dem Abschleppen rechnen.

Das Problem: Es drängt sich der Verdacht auf, das - immer selbe - Abschleppunternehmen lauere regelrecht auf Falschparker. Denn die Firma Gelbricht hat mit der Agentur für Arbeit wie auch anderen Auftraggebern Rahmenverträge abgeschlossen, die ihr das Abschleppen nach eigenem Ermessen ermöglichen - was Verkehrsrechts-Experten kritisieren.

"Meine Mandanten berichten mir, dass die Abschleppwagen regelrecht Streife fahren auf der Suche nach Parksündern auf diesen Flächen. Sie erzählen sogar, wenn die Abschlepper nichts zu tun haben, stellen sie sich in Deckung und lauern darauf, dass einer sein Auto falsch abstellt", sagt der Rostocker ADAC-Vertragsanwalt Harald Heinrich.

Wie schnell das gehen kann, musste auch die Mutter eines kleinen Jungen erfahren. Sie wollte am Empfang der Behörde einen Nuckelflaschendeckel abholen, den sie beim letzten Besuch verloren hatte. Von den etwa 80 Kundenparkplätzen war wie so oft zu den Sprechzeiten keiner frei. Also stellte sie ihr Auto auf einen Platz, für den in ihren Augen eingeschränktes Halteverbot galt. Sie rannte zum Empfang, holte den Deckel, rannte wieder und war binnen drei Minuten zurück. Da hatte der Abschlepper bereits das Vorderrad ihres Pkw an einer "Kralle" befestigt und wollte mit dem Aufladen beginnen. Trotz des zehn Monate alten Babys, das in seinem Kindersitz auf der Rückbank schlief.

Begünstigt wird das Abschleppunternehmen durch die unübersichtliche Beschilderung auf dem Gelände. Auch ein Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde muss beim OZ-Ortstermin genau hinsehen, bis er die Ausweisung der Feuerwehrzufahrt als korrekt bewertet. Wer sich auf das Schild "eingeschränkte Halteverbotszone" verlässt, sollte keinesfalls ein Stück für Rollstuhlfahrer abgesenkten Bordsteins übersehen, so, wie es die Mutter des Babys getan hatte.

Doch selbst, wenn Autos falsch parken, müsse fürs Abschleppen eine gewisse Verhältnismäßigkeit gelten, sagt Carsten Willms vom ADAC. "Wenn der Falschparker niemanden behindert, ist für uns eine Karenzzeit von einer Stunde verhältnismäßig. Alles darunter nicht." Arbeitsagentur-Chef Hans-Otto Bröker bestätigt, dass es eine Rahmenvereinbarung gibt, die dem Abschleppunternehmen eigenständiges Handeln ermöglicht . Er toleriere nicht, dass Kunden der Agentur dauerhaft im Parkverbot stünden, räumt aber ein: "Sollte tatsächlich unverhältnismäßig abgeschleppt werden, müssten wir uns mit der Firma unterhalten." Auf OZ-Anfrage äußert sich niemand vom Abschleppunternehmen zur Abschlepp-Praxis. Denjenigen, die unverhofft auf Abschleppwagen landen und die ihr Auto nur gegen sofortige Zahlung von gut 120 Euro zurückbekommen, rät Anwalt Heinrich: "Auf dem Zahlungsbeleg nur unterschreiben mit dem Vermerk 'unter Vorbehalt der Rückforderung und des Bestehens der Forderung'". Die Chancen, einen Rechtsstreit zu gewinnen, stünden gut.

Er begründet: "Abschleppunternehmen haben gar kein Recht, das Geld von den Parksündern zu kassieren. Sie müssen jedes einzelne abgeschleppte Auto ihren Auftraggebern in Rechnung stellen. Diese müssen dann das Geld von den Abgeschleppten einfordern." Das passiere aber nicht. "Diese Rahmenverträge bezwecken ja, dass die Falschparker abgeschleppt werden, ohne dass die Eigentümer der Flächen etwas damit zu tun haben." Vor dem Amtsgericht Rostock habe er in solchen Fällen bereits mehrere Verfahren für die Abgeschleppten gewonnen.

RENATE GUNDLACH

KOMMENTIERT

Augenmaß gefordert

Das Areal der Agentur für Arbeit ist Privatgelände. Pech für die Behörde, denn es kommen keine Politessen, um Falschparker mit Knöllchen zu erziehen. Glück für das Unternehmen, das dank eines Rahmenvertrags ganz nach Gusto - und Profitlust - abschleppen und sich an der miserablen Parkplatzsituation eine goldene Nase verdienen darf.

Niemand will Parksündern einen Freibrief erteilen. Aber ein bisschen Augenmaß, wie es im öffentlichen Raum durchaus vorhanden ist, sollte man auch auf Privatgelände walten lassen. Sonst gilt nochmals: Pech für die Arbeitsagentur, die unnötig ihren Ruf ruiniert. Indem sie sich nachsagen lassen muss, einer Abschleppfirma leichte und gutbezahlte Arbeit zu vermitteln. Zulasten derer, deren Wohl ihr eigentlich am Herzen liegen sollte - ihrer in der Regel arbeitslosen Kunden. R. GUNDLACH


OZ            /OZ/LOKAL/HRO vom 08.12.2009

Nicht abgeschleppt, doch abkassiert

Eine Rostocker Rentnerin soll 80 Euro für eine Abschleppleistung zahlen, die nicht erbracht wurde. Ihr Auto stand auf einem Behindertenparkplatz.

Lütten Klein "Da kommt er wieder!" Jutta Wurm wird wütend, wenn sie die gelben Abschlepp-Fahrzeuge nur sieht. Gestern Vormittag muss vor dem Gesundheits- und Dienstleistungszentrum (GDZ) in Lütten Klein ein blauer Opel dran glauben. Widerrechtlich abgestellt auf einem Behinderten-Parkplatz. "Auftrag vom Hausverwalter", erklärt der Fahrer des Unternehmens Abschlepp-Harry kurz und legt die Krallen an.

Dieses Bild kennt Jutta Wurm nur allzu gut. Die 76-Jährige hatte vor einigen Wochen auch hier geparkt. "Zehn Minuten etwa, um einen Arzttermin zu holen", erzählt sie. Ihren Schwerbehindertenausweis hatte sie auf den Beifahrersitz gelegt. Da liege er verkehrt, wurde die Rentnerin bei ihrer Rückkehr vom Fahrer des Abschleppwagens belehrt, der sich gerade an ihrem Renault zu schaffen machte. Sie solle 80 Euro zahlen, dann könne sie fahren.

80 Euro - wofür? Jutta Wurm gab ihre Personalien an und erhielt kurze Zeit später Post. Von der Haus-, Grundbesitzverwaltung und Gebäudemanagement GmbH (HGG), die das Ärztehaus betreut und an die Abschlepp-Harry vertragsgemäß seine Forderungen geltend macht. Im Fall Wurm sollten dies 80 Euro "für Abschleppkosten/Teilleistung" sein - plus Mehrwertsteuer insgesamt 95,20 Euro. Auf die schlug nun die HGG ihrerseits Bearbeitungsgebühren drauf. Die Fahrerin sollte 117,22 Euro zahlen.

"Für eine nicht erbrachte Dienstleistung", ärgert sich das Ehepaar Wurm. Sie wisse, dass sie eine Ordnungswidrigkeit begangen habe, für die sie geradestehen wolle, verdeutlicht die Rentnerin. Laut Bußgeldkatalog wird das Parken auf einem Behindertenparkplatz mit 35 Euro bestraft. Aber abgeschleppt von einem Privatgelände, wie inzwischen von einem Rechtsanwalt der HGG behauptet, sei ihr Fahrzeug einfach nicht worden. "Der Abschlepper hat dann ein anderes Auto vom Parkplatz mitgenommen, seine Anfahrtskosten also rausgehabt", findet Jutta Wurm. Zudem habe neben ihr ein Wagen geparkt, dessen Fahrerin angab, den Ausweis vergessen zu haben und dann ohne weiteres von dannen ziehen durfte. "Das ist Willkür", meint die 76-Jährige.

Das Rostocker Ehepaar führt inzwischen regen Schrift- und Mailverkehr mit der HGG. Die Forderungen sind auf 127,22 Euro angewachsen, eine letzte außergerichtliche Aufforderung wurde zugestellt. Wurms bleiben uneinsichtig. Sie fühlen sich abgezockt, zumal es einen Schwerbehindertenausweis gibt, der zwar nicht hinter der Winschutzscheibe lag, aber doch gesichtet worden sei. Auch wenn dies keine Ausnahmegenehmigung zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenplätzen ist (weil keine Gehbehinderung vorliegt), so würden doch auch diese Ausweise anerkannt, wie Hausverwalter Matthias Döscher versichert. Das konkrete Problem könne er daher nicht nachvollziehen.

Er kontrolliere etwa stündlich die Parksituation vor dem GDZ und fordere gegebenenfalls den Abschleppdienst an. "An manchen Tagen bis zu fünf Mal", berichtet Döscher, der seit vier Jahren hier in Lütten Klein arbeitet. Immer wieder gebe es Verstöße, ständig beschwerten sich Berechtigte, dass ihre Behindertenplätze belegt seien. Gleich neben dem GDZ gebe es das "günstigste Parkhaus in Rostock", wie Döscher meint. Hier könne man den ganzen Tag für zwei Euro parken.

Das wird die Besitzerin des blauen Opels denn beim nächsten Mal auch tun. Der Arztbesuch mit ihrem Sohn kostet sie nun 130 Euro. Die musste die Frau dem Abschleppdienst gestern bar vorblättern, um ihr Auto wieder abseilen zu lassen. Dies war teurer als die "Teilleistung" von Wurms, "weil das Fahrzeug schon auf dem Schlepper war", wie der Fahrer erklärte.

Kaum Parksünder im Schlepp

Gestern wurden der Polizei neun Fahrzeuge gemeldet, die in Rostock abgeschleppt und von den entsprechenden Unternehmen auf bestimmten Plätzen abgestellt wurden. Tags zuvor waren es vier, am Sonnabend nur zwei Autos.

Das derzeitige Parkverhalten sei kein anderes als in den Vorjahren zur Weihnachtszeit, teilte das Ordnungsamt mit, das für den ruhenden Verkehr in der Stadt zuständig ist. Insgesamt wurden bis Mitte November rund 830 Abschleppaufträge wegen Parkverstößen durch die Stadt erteilt. "Das beträfe also etwa ein Prozent der knapp 83 000 in Rostock gemeldeten Kfz", teilte Rathaussprecher Ulrich Kunze mit.

Nicht nur die Stadt, auch die Wiro und andere Wohnungsgesellschaften, Firmen und Grundstückseigentümer haben Verträge mit Abschleppunternehmen. "Von bis zu 14 000 Schleppaufträgen im Jahr, zumeist nach Pannen und Unfällen, trifft es in vielleicht 300 Fällen Parksünder", erklärt Harald Peithmann, Chef der Firma Abschlepp-Harry. "Wir patrouillieren nicht durch die Straßen, sondern reagieren nur auf Anruf", betont Peithmann, für den das Abschleppen von Falschparkern nur Nebengeschäft ist.

DORIS KESSELRING


weitere Verbraucherschutzthemen:
Geschäftspraktiken eines Computer-Discounters

aktualisiert:  August 2011   

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