Verbraucherschutz

in Rostock und Umgebung

In dieser neuen Kategorie wird in nächster Zeit über Dinge berichtet, die für viele Verbraucher (nicht nur in Rostock und Umgebung, sondern auch über die Landesgrenze von Mecklenburg Vorpommern hinweg in ganz Deutschland) von Interesse sein dürften.

Beginnen möchte ich mit einer Warnung vor einem (Internet)Computerdiscounter, der die Käufer beim Kauf vor Ort mit unerwarteten Kosten belastet, welche vorher weder über die AGB noch andere Hinweise im Internet bekannt werden.

Hierdurch wird der Anschein erweckt man könnte im Laden das Material zu den Internetpreisen erwerben.

Irrtum - es wird eine Direktverkaufspauschale in Höhe von 3 € erhoben, welche durch einen kaum sichtbaren (da im Schatten unter dem Verkaufstresen und zudem in Augenöhe von Kindern angebracht) Aushang begründet wird.

Auf Nachfrage ist man dort der Meinung mit diesem Aushang das Recht auf Erhebung dieser Pauschale zu haben und in den AGB nicht darauf hinweisen zu müssen.

Dies dürften Verbraucherschützer anders sehen (sind bereits informiert) da Geschäftsbedingungen die vom BGB abweichen
» in den AGB festgehalten werden müssen
» die AGB nur dann verbindlich sind wenn diese gut und zudem vor dem Kauf sichtbar für den Kunden sind

Momentan nenne ich hier noch nicht den Namen dieser Firma (nur soviel: diese befindet sich in Stralsund), bis der Sachverhalt ausreichend durch Verbraucherschützer geklärt worden ist.

Für die Zukunft sehe ich erschreckende Szenarien, wenn dieses Beispiel von anderen im Internet tätigen Discountern nachgeahmt wird.

Vorerst bleibt bis zur endgültigen Klärung nur die Hoffnung, daß dieses Vorgehen bald zur Unterlassung gebracht wird.

Weitere Themen:
» bedenkliche (unrechtmäßige?) Fahrzeug-Abschleppvorgänge

aktualisiert:  Februar 2004   

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