Reglement für die Stockcar Saison 2008
1. Präambel
Das Reglement hat die Zielstellung, die Gesundheit aller am Rennen beteiligten Personen sowie der Zuschauer zu schützen und den sportlichen Charakter der Veranstaltung zu wahren.
2. Fahrzeugklassen
- Klasse bis 60 PS
- Klasse bis 80 PS
- Klasse bis 140 PS
- Klasse über 140 PS Allrad
- Klasse über 140 PS Heck
- Klasse Trabant Frauen
- Klasse Trabant Männer original
- Klasse Trabant Männer offen
- Buggy (eigenbauten)
3. Sicherheitsmaßnahmen
- Die erforderlichen Schutzvorrichtungen dienen vorrangig dem Schutz des Fahrzeugführers sowie dem Schutz der anderen Rennteilnehmer sowie der Zuschauer.
- alle Schutzvorrichtungen sind konstruktiv so anzubringen, dass sie innerhalb der originalen Fahrzeugkonturen, ausgenommen Front- und Heckschutz, verlaufen
- seitliche Schutzvorrichtungen sind abzudecken
- die Abdeckung kann mit Originalteilen bzw. mit Blechen, die den Originalteilen ähnlich gestaltet werden und nicht stärker als 1mm sind, erfolgen
- Öffnungen an den Fahrzeugseiten und nach hinten sind für eventuelle Bergungsmaßnahmen der Fahrer freizuhalten
- Türen müssen gegen unbeabsichtigtes Öffnen während des Rennens gesichert sein
- Scheiben, Glas- und Kunststoffteile (außer Armaturenbrett) sind komplett entfernen
- linkes Fenster und Frontscheibe zum Schutz vor Steinschlag verdrahten, Materialstärke des Drahtes mindestens 1mm
- Überrollbügel, der im Falle eines Überschlages die Sicherheit des Fahrers garantiert
- Front- und Heckschutz
- Als Material ist Stahlrohr mindestens 1 Zoll oder Vierkanthohlprofil max. 40 mm zu verwenden.
- An den Schnittenden sind Rohrbögen bzw. Materialabwinklungen von 45° anzubringen. Einsatz von Vollmaterial ist nicht gestattet.
- Anbaumaße der Schutzvorrichtungen Der tiefste Punkt wird in Höhe der Originalstoßstange, der höchste Punkt an den Unterkanten der Motorhaube und des Heckdeckels fixiert. Die Schutzvorrichtungen am Front und Heckbereich dürfen an keiner Stelle größer als 100mm von der Fahrzeugkante entfernt sein und dürfen in der Breite die seitliche Fahrzeugkontur nicht überragen.
- die Anbringung einer Bremsleuchte außerhalb des Heckanstoßbereiches wird empfohlen
- in der "TRABANT"-Klasse ist das Dach durch diagonale Verstrebungen (mind. 1 Zoll) zu stabilisieren
- Hängerzüge sowie andere hervorstehenden Teile sind zu entfernen
- sollte der Überrollbügel offensichtlich die Sicherheit des Fahrers nicht gewährleisten, wird das Fahrzeug nicht zum Start zugelassen
- Fahrerseite durch Rohr (mind. 1,5 Zoll) gegen Seitenaufprall sichern
- der Fahrersitz ist mit einer Kopfstütze (sofern nicht vorhanden) auszurüsten
- es ist nur der Originaltank bzw. ein nachgerüsteter Tank an sicherem Einbauort mit max. 20l Kraftstoff zulässig, der fest einzubauen ist
- Front- und Heckschutz dürfen nicht über die Fahrzeugbreite hinausragen und nicht scharfkantig sein
- als Kühlflüssigkeit nur Wasser ohne Zusätze verwenden
- es dürfen keine separaten Zusatzgewichte verwendet werden
- Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) und Motorkennbuchstabe müssen am Fahrzeug erkennbar sein und auf der Nennung mit angegeben werden
- es werden an den Renntagen Kontrollen hinsichtlich der Kennzeichnungen durchgeführt; bei Nichterfüllung (Kennbuchstaben oder FIN nicht lesbar, ausgeschliffen oder manipuliert) erfolgt eine Disqualifikation vom Rennbetrieb
- offensichtliche Manipulationen zur Leistungssteigerung (wie z.B. zusätzlicher Anbau eines Turboladers) sind nur unter entsprechender Eingruppierung in die jeweilige Leistungsklasse zulässig, in Zweifelsfällen wird das Fahrzeug in die Klasse über 140 PS eingeordnet
- Auswuchtgewichte sind von den Felgen zu entfernen
- auf dem Fahrzeugdach ist jeweils die Startnummer (verformbares Schild : ca. 30 x 30 cm) -beidseitig sichtbar anzubringen
4. Fahrer
- das Mindestalter des Fahrers beträgt 18 Jahre
- während des Rennen ist der Alkoholgenuss untersagt ( entsprechenden Kontrollen haben sich die Fahrer bei Aufforderung freiwillig zu unterziehen; bei Weigerung bzw. nachgewiesenem Atemalkohol erfolgt die sofortige Disqualifikation )
- während des Rennens besteht Gurtpflicht ( 4-Punkt-Gurt); es sind ausschließlich mechanische Sicherheitsgurtsysteme zulässig
- während des Rennens besteht Helmpflicht ( incl. Visier bzw. Brille)
- das Tragen einer "Halskrause" ist Pflicht
5. Rennablauf
- die Fahrer dürfen nur mit den von Ihnen gemeldeten Fahrzeugen bzw. Ersatzfahrzeugen am Rennen teilnehmen (der Einsatz des Ersatzfahrzeuges ist vor dem Rennen der Rennleitung zu melden)
- es wird im Punktsystem gefahren (Basepohler PS-Hölle)
- die Startaufstellung erfolgt entsprechend der Startnummern und wird vom Veranstalter bzw. durch dessen Rennpersonal / Bahnkommissare festgelegt
- der genaue Rennablauf wird entsprechend der Zahl der eingegangenen Meldungen festgelegt und vor Rennbeginn bekannt gegeben
- die Fahrer haben während des Rennens bzw. der Startaufstellung den Weisungen des Rennleiters, des Starters oder der Bahnkommissare UNBEDINGT Folge zu leisten
- folgende Flaggensignale sind zu beachten:
- rote Flagge » Rennabbruch
- gelbe Flagge » "Gefahr"; Fahrweise anpassen!
- schwarze Flagge » Disqualifikation
- gelbe Flagge mit schwarzem Kreuz » letzte Runde
- schwarz-weiß karierte Flagge » Ziel, Rennen beendet
- bei einem Überschlag oder Fahrzeugdefekt sind die Fahrzeuge während des Rennlaufs möglichst nicht zu verlassen, den Weisungen der Bahnkommissare ist Folge zu leisten
- bei einem Brand an einem Fahrzeug ist das Rennen sofort zu unterbrechen, soweit wie möglich nach links und rechts auszuweichen und anzuhalten, es ist auf Durchfahrtsmöglichkeiten (GASSE BILDEN!) für Rettungsfahrzeuge zu achten
- je Team kann eine Vertrauensperson bestimmt werden, die sich während des Rennablaufs über die Arbeit der Rennleitung und den ordnungsgemäßen Rennablauf informieren kann
6. Protest
- Protest ist unmittelbar nach dem Rennlauf, noch vor dem Start des nächsten Rennlaufs durch den betroffenen Rennteilnehmer oder einem von ihm Bevollmächtigten beim Rennleiter (bei dessen Verhinderung bei seinem Stellvertreter) anzumelden
- die Protestgebühr beträgt 25,00 €
- die Entscheidung erfolgt durch den Rennleiter sofort und endgültig
- wird dem Protest stattgegeben, erfolgt die Rückzahlung der Protestgebühr
7. Fahrerlager
- pro Fahrer kann eine Begleitperson das Fahrerlager kostenlos betreten
- die ausgegebenen Kennzeichnungen sind ständig zu tragen
- ohne Kennzeichnung ist der Eintrittspreis zu entrichten
8. Teilnahmebedingungen
- mit der Unterschrift der Teilnahmebestätigung akzeptiert der Fahrer alle Bedingungen dieses Reglements
- bei Verstoß gegen diese Bedingungen hat der Veranstalter das Recht, den Fahrer vom Rennen auszuschließen
- die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche seitens des Veranstalters oder von ihm beauftragter juristischer oder natürlicher Personen
- weiterhin besteht keine Möglichkeit, Ansprüche andere Fahrer zu stellen
- die Startgebühr ist vor dem vorgeschriebenen Termin zu zahlen
- eine ungezahlte Nennung ist nur im Ausnahmefall und im Einzelentscheid durch den Veranstalter gültig
- der Überweisungsnachweis/Einzahlungsbeleg muss vorgelegt werden können
1. Grimmener "STOCK-CAR-LEGION" e.V.
Motorsportförderverein Stavenhagen e.V.
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Das Reglement hat die Zielstellung, die Gesundheit aller am Rennen beteiligten Personen zu schützen und den sportlichen Charakter der Veranstaltung zu wahren!
1) Fahrzeugklassen
- Trabant Junior
- Buggy Junior
- offene Klasse bis 80 PS
- offene Klasse 80 bis 140 PS
- offene Klasse über 140 PS/ Allrad
- Trabant
- Buggy
2) Sicherheitsmaßnahmen
- Die erforderlichen Schutzvorrichtungen dienen vorrangig dem Schutz des Fahrzeugführers und dem Schutz der anderen Rennteilnehmer sowie dem Schutz der Zuschauer
- alle Schutzvorrichtungen sind konstruktiv so anzubringen, dass sie innerhalb der originalen Fahrzeugkonturen, ausgenommen Front- und Heckschutz, verlaufen
- seitliche Schutzvorrichtungen sind abzudecken
- die Abdeckung kann mit Originalteilen bzw. mit Blechen, die den Originalteilen ähnlich gestaltet werden und nicht stärker als 1mm sind, erfolgen
- Öffnungen an den Fahrzeugseiten und nach hinten sind für eventuelle Bergungsmaßnahmen der Fahrer freizuhalten
- Türen müssen gegen unbeabsichtigtes Öffnen während des Rennens gesichert sein
- Scheiben, Glas- und Kunststoffteile (ausser Armaturenkonsole) sind komplett zu entfernen
- linkes Fenster und Frontscheibe zum Schutz vor Steinschlag verdrahten, Materialstärke des Drahtes mindestens 1mm
- Überrollbügel, der im Falle eines Überschlags die Sicherheit des Fahrers garantiert
- Front- und Heckschutz, als Material ist Stahlrohr mindestens 1 Zoll oder Vierkanthohlprofil max. 40mm zu verwenden, an den Schnittenden sind Rohrbögen bzw. Materialabwinklungen von 45° anzubringen
- Einsatz von Vollmaterial ist nicht gestattet
- Hängerzüge sowie andere hervorstehende Teile sind zu entfernen
- Fahrerseite durch Rohr (mindestens 1,5 Zoll) gegen Seitenaufprall sichern
- es ist nur der Originaltank bzw. ein nachgerüsteter Tank an sicherem Einbauort mit max. 15l Kraftstoff zulässig, der fest einzubauen ist
- Front- und Heckschutz dürfen nicht über die Fahrzeugbreite hinausragen und nicht scharfkantig sein
- als Kühlflüssigkeit nur Wasser ohne Zusätze verwenden
- es dürfen keine separaten Zusatzgewichte verwendet werden
- offensichtliche Manipulationen zur Leistungssteigerung sind nur unter entsprechender Eingruppierung in die jeweilige Leistungsklasse zulässig, in Zweifelsfällen wird das Fahrzeug in die Klasse über 140 PS eingeordnet
- Auswuchtgewichte sind von den Felgen zu entfernen
3) Fahrer
- das Mindestalter der Fahrer beträgt 18 Jahre
- wer das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, darf nur in der Klasse "Trabant Junior" teilnehmen und bedarf der Einverständniserklärung (im Original) seiner Eltern
- während des Rennens ist der Alkoholgenuss untersagt (entsprechende Kontrollen haben sich die Fahrer bei Aufforderung freiwillig zu unterziehen; bei Weigerung bzw. nachgewiesenem Atemalkohol erfolgt die sofortige Disqualifikation)
- während des Rennens besteht Gurtpflicht (4-Punkt-Gurt); es sind ausschließlich mechanische Sicherheitsgurtsysteme zulässig
- während des Rennens besteht Helmpflicht; dieser ist auch erst nach dem Verlassen der Strecke abzunehmen
- das Tragen einer "Halskrause" ist Pflicht
4) Rennablauf
- die Fahrer dürfen nur mit den von Ihnen gemeldeten Fahrzeugen am Rennen teilnehmen
- es wird nach Punktesystem gefahren
- Startaufstellung erfolgt entsprechend der Startnummern und wird vom Rennleiter festgelegt
- der Rennablauf wird entsprechend der Zahl der eingegangenen Meldungen festgelegt und vor Rennbeginn bekannt gegeben
- die Fahrer haben während des Rennens bzw. der Startaufstellung den Weisungen des Rennleiters, des Starters oder dem Bahnpersonal Unbedingt Folge zu leisten
- folgende Flaggensignale sind zu beachten
- rote Fahne - RENNABBRUCH
- gelbe Fahne - "GEFAHR" - Fahrweise anpassen
- schwarze Fahne - DISQUALIFIKATION
- gelbe Fahne mit schwarzem Kreuz - LETZTE RUNDE
- schwarz-weiß karierte Fahne - ZIEL- Rennen beendet
- bei einem Überschlag oder Fahrzeugdefekt sind die Fahrzeuge schnellstmöglich zu verlassen (nachfolgende Fahrzeuge beachten); Anweisungen des Bahnpersonals ist Folge zu leisten
- bei einem Brand an einem Fahrzeug ist das Rennen sofort zu unterbrechen
5) Fahrerlager
- das Fahrerlager darf nur von den Fahrern und ihren mit angereisten Begleitpersonen betreten werden
- die ausgegebenen Kennzeichnungen sind ständig zu tragen
- ohne Kennzeichnung ist der Eintrittspreis zu entrichten
6) Teilnahmebedingungen
- mit der Unterschrift der Teilnahmebestätigung akzeptiert der Fahrer alle Bedingungen dieses Reglements
- bei Verstoß gegen diese Bedingungen hat der Veranstalter das Recht, den Fahrer vom Rennen auszuschließen
- die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und unter Ausschluß jeglicher Gewährleistungsansprüche seitens des Veranstalters oder von ihm beauftragter juristischer oder natürlicher Personen
- weiterhin besteht keine Möglichkeit, Ansprüche an andere Fahrer zu stellen
- die Startgebühr ist vor dem angegebenen Termin zu zahlen
- eine ungezahlte Nennung ist nur im Ausnahmefall und im Einzelentscheid durch den Veranstalter gültig
- der Überweisungsnachweis/ Einzahlungsbeleg muss vorgelegt werden können
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