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Unabhängige Bürger Für Rostock - Logo Verein und Wählerbündnis

Unabhängige Bürger FÜR Rostock (UFR)

Über den Verein und das Wählerbündnis

Zuletzt aktualisiert Dienstag, 03. September 2013
„FÜR Rostock“ ist ein unabhängiges Bündnis freier und nicht parteigebundener Bürger Rostocks. Wir sind Angestellte, Arbeiter, Arbeitsuchende, Freiberufler, Lehrlinge, Pensionäre, Rentner, Selbständige, Studenten – vor allem aber Rostocker.

Meckern ohne Handeln gilt nichts. Darum unterstützen wir unseren Oberbürgermeister Roland Methling. Ein mutigeres Stadtoberhaupt hatte Rostock nie – den ersten Bürgermeister nach dem Krieg ausgenommen. Wir wollen mit unseren Gemeindevertretern die Stadt Rostock zum Wohl ihrer Einwohner stärken und – was leider notwendig ist - ihre Bedeutung als größte Stadt des Landes wieder jedem vor Augen führen.

Rostock braucht keine Parteien und keine Berufspolitiker, sondern engagierte Bürger. Helft uns, Rostock als Heimatstadt und als Lebensort zu gestalten, ohne nur den Mangel verwalten zu müssen. Werdet Mitglied, gestaltet und stimmt mit ab: Arbeitet mit in unseren Ausschüssen oder kommentiert deren Berichte auf dieser Homepage. Denn jeder macht seine eigenen Erfahrungen und kann deswegen echte Alternativen aufzeigen.

Wir sind dankbar für jedes neue Mitglied, für jeden Unterstützer, für jeden Rostocker mit Herz.

Kontakt

Zuletzt aktualisiert Donnerstag, 07. November 2013
Vorsitzende: Henrike Pfeil

Friedhofsweg 45
18057 Rostock
(Adresse ist NICHT mehr aktuell)
oder

Postfach 104227
18007 Rostock

UFR-Treff im Friedhofsweg 45


Öffnungszeiten:
Dienstags und Donnerstags 16.00 - 18.00 Uhr
Mittwochs 14.00 - 18.00 Uhr
(nicht mehr aktuell, da der Mietvertrag beendet ist)
Telefonnummer: (0381) 121 65 905

Bürgerschafts-Fraktion in Rostock

Seit der letzten Kommunalwahl bilden die Unabhängigen Bürger für Rostock (UFR) zusamemn mit der FDP gemeinsam die Fraktion UFR/FDP in der Rostocker Bürgerschaft.
Diese setzt sich wie folgt zusammen:

Fraktionsvorsitzender

Dr. Dr. Malte Philipp (UFR)

1. stv. Fraktionsvorsitzender

Jan Handrik Hammer (FDP)

Weitere Mitglieder

Kontakt / Anschrift

Neuer Markt 1
18055 Rostock

Das Fraktionsbüro befindet sich im Rathaus-Anbau in der 2. Etage, Zimmer 3.08.
Tel.: (0381) 3811268
Fax: (0381) 3811270

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 10.00 - 16.00 Uhr
Freitags 10.00 - 13.00 Uhr

Aktuelle Informationen

Mangels anderer aktueller Online-Medien wird diese Testseite vorübergehend auch zur Veröffentlichung einiger aktueller Informationen genutzt, welche sonst kaum öffentlich zu finden sind.

Bürgerschaftssitzung

Oktober 2014

Antrag zur
Erweiterung des Anti-Graffiti-Konzeptes: Beseitigung von Aufklebern, Klebebändern u.ä. Sachbeschädigungen
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, in das Anti-Graffiti-Konzept des Kommunalen Präventionsrates auch den Aufgabenbereich: Entfernen von Aufklebern, Klebebändern u.ä. Sachbeschädigungen an Verkehrsschildern und Gebäuden im öffentlichen Raum der Hansestadt Rostock aufzunehmen. Alternativ dazu, sollten auch andere Möglichkeiten zur Lösung der Problematik geprüft werden.

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Sachverhalt:
Der Kommunale Präventionsrat der Hansestadt Rostock hat sich auf Anregung des Ortsbeirates Kröpeliner-Tor-Vorstadt und auf Bitte des Oberbürgermeisters der Erarbeitung eines Anti-Graffiti-Konzeptes angenommen, das auf eine nachhaltige Eindämmung dieses Problems gerichtet ist.
Wesentlicher Kernpunkt dabei ist die sofortige Beseitigung von Graffiti unter Einbindung der Malerinnung, den jugendlichen Straftäter und der Strafverfolgungsbehörden. Die Kosten der Beseitigung werden dort vor allem durch Bußgelder aus Strafverfahren gedeckt.
Doch nicht nur Graffitis verunstalten das Stadtbild, sondern auch Aufkleber und Klebebänder, die zusätzlich durch das Aufbringen auf Verkehrsschilder die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Hier sind eine Erweiterung des Konzeptes oder andere Maßnahmen erforderlich

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Dr. Dr. Malte Philipp
Fraktionsvorsitzender


13. November 2013

Satzung & Beitragsordnung

Zuletzt aktualisiert Mittwoch, 13. November 2013

§ 1

Name, Rechtsform und Sitz des Bundes 1. Folgender Name wird geführt: "Unabhängige Bürger für Rostock“, abgekürzt: UFR. 2. „Unabhängige Bürger für Rostock“ hat seinen Sitz in der Hansestadt Rostock. 3. Sein Tätigkeitsgebiet ist der Wahlkreis der Hansestadt Rostock.

§ 2

Zweck und Ziel des Bundes „Unabhängige Bürger für Rostock“ hat den Zweck, insbesondere durch Teilnahme an Wahlen auf kommunalpolitischer Ebene an der politischen Willensbildung in der Hansestadt Rostock mitzuwirken. Der Bund hat das Ziel, die im Grundsatzprogramm niedergelegten Werte und politischen Leitlinien im Stadtgebiet zu verwirklichen.

§ 3

Mitgliedschaft 1. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. 2. Mitglieder können natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen werden. Zur Erlangung der Mitgliedschaft wird ein Aufnahmeantrag gestellt. Bei Kindern und Jugendlichen bedarf die Mitgliedschaft der schriftlichen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. 3. Die Mitgliedschaft beginnt, sobald der Vorstand die Aufnahme beschlossen und dies dem Mitglied mitgeteilt hat. 4. Bei Ablehnung kann die Entscheidung der Schiedskommission gefordert werden. 5. Personen, die den Bund uneigennützig bei der Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben persönlich, finanziell oder materiell unterstützen, können vom Vorstand als fördernde Mitglieder aufgenommen werden. 6. Die Mitgliederversammlung kann verdienten Mitgliedern und anderen Persönlichkeiten, die durch ihre Arbeit „Unabhängige Bürger für Rostock“ wesentlich gefördert haben, die Ehrenmitgliedschaft verleihen und aberkennen. 7. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt, durch Streichung von der Mitgliederliste oder durch Ausschluss aus dem Verein. 8. Der Austritt aus dem Bund ist jederzeit zulässig. Er erfolgt durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Mit Zugang der Erklärung ist der Austritt wirksam. 9. a) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung – schriftlich, per Fax oder e-mail – mit der Zahlung seines Beitrags im Rückstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, nachdem seit der Absendung des zweiten Mahnschreibens ein Monat verstrichen und die Beitragsschulden nicht bzw. nicht vollständig beglichen sind. Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen. b) Ein Mitglied kann aus sonstigem wichtigen Grund durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere auch vor, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied der Sachverhalt knapp mitzuteilen und ihm Gelegenheit zur schriftlichen oder persönlichen Stellungnahme binnen angemessener Frist einzuräumen. Der Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem Mitglied in Schriftform bekanntzugeben. Gegen den Beschluss kann das Mitglied bei der Schiedskommission binnen eines Monats ab Bekanntgabe schriftlich und unter Nennung von Gründen Berufung einlegen. Die Schiedskommission entscheidet gemäß § 12 i.V.m. den Regelungen der gesonderten Verfahrensordnung. Die Mitgliedschaft endet, sofern das Mitglied nicht oder nicht rechtzeitig Berufung eingelegt hat oder mit rechtskräftiger Entscheidung der Schiedskommission. c) Die Regelung des § 5, wonach die Schiedskommission auf Antrag eines Mitglieds bei beharrlichem Zuwiderhandeln gegen Beschlüsse des Bundes, bei Schädigung der Interessen des Bundes oder im Falle, dass sich das Mitglied einer ehrlosen Handlung schuldig macht, Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Ausschluss festsetzen darf, bleibt von den Regelungen in § 3 Ziff. 8. a) und b) unberührt.“ 10. Jedes Mitglied hat u.a. die Pflichten, die gefaßten Beschlüsse zu beachten und den Beitrag zu entrichten.

§ 4

Mitgliedsbeiträge Die Mitgliederversammlung beschließt eine Beitragsordnung, in welcher Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge geregelt werden.

§ 5

Ordnungsmaßnahmen Gegen ein Mitglied, das durch beharrliches Zuwiderhandeln gegen Beschlüsse des Bundes handelt, das Interesse des Bundes schädigt oder sich einer ehrlosen Handlung schuldig macht, ist auf Antrag eines Mitgliedes vor der Schiedskommission ein Verfahren durchzuführen. In dem Ordnungsverfahren kann erkannt werden auf: o die Erteilung einer Rüge o der Ausschluss aus dem Bund

§ 6

Gliederung 1. „Unabhängige Bürger für Rostock“ hat das Recht, sich in Ortsverbände zu untergliedern. 2. Die untergeordneten Ortsverbände führen den Namen: „Unabhängige Bürger für Rostock“ – unter Zusatz ihrer Ortsteilbezeichnung.

§ 7

Organe 1. Organe des Bundes sind: Durch einfachen Mehrheitsbeschluss können Arbeitskreise gebildet werden. * die Mitgliederversammlung * der Vorstand * die Schiedskommission 2.

§ 8

Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Beschluss fassende Gremium. 2. Spätestens zwei Monate nach Ende des Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er muss dies spätestens 20 Tage nach Eingang des Verlangens tun, wenn es von mindestens 10 % der Mitglieder unter Angabe der Gründe beantragt wird. 3. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder seinem Vertreter durch schriftliche Einladung an die Mitglieder mit einer Ladungsfrist von 14 Tagen einberufen. Die Mitgliederversammlung ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlußfähig. Die Einladung ist an die letzte, von dem Mitglied schriftlich mitgeteilte Adresse zu versenden. Sie gilt nach Ablauf von drei Tagen ab Versand als dem Mitglied zugegangen, auch wenn es zwischenzeitlich verzogen ist. 4. Anträge zur Tagesordnung sind spätestens eine Woche vor dem Versammlungstag schriftlich beim Vorstand einzureichen. Später gestellte Anträge werden nur behandelt, wenn die Mitgliederversammlung dies mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschließt. Dringlichkeitsanträge zu Änderungen der Satzung und zur Auflösung des Bundes sind nicht zulässig. 5. Jedes Mitglied hat mit Vollendung seines 16. Lebensjahres eine Stimme. 6. Über die Beschlüsse und Wahlergebnisse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen. Das Protokoll ist von dem Protokollführer zu unterzeichnen. 7. Der Mitgliederversammlung obliegt insbesondere die Festlegung der politischen Grundsatzentscheidungen. Des weiteren hat sie u.a. folgende Aufgaben: * Entgegennahme und Erörterung der vorgelegten Tätigkeits-, Rechenschafts- und Rechnungsprüfungsberichte der Rechnungsprüfer bzw. des Vorstandes und deren Entlastung * die Wahl des Vorstandes gemäß § 9 der Satzung, * die Wahl von drei Kassenprüfern, * Wahl der Mitglieder der Schiedskommission * Beschlussfassung über Finanzen, sowie Geschäfts- und Schiedsgerichtsordnung * Beschlussfassung über Anträge * Beschlussfassung über Satzungsänderungen * die Auflösung des Bundes „Unabhängige Bürger für Rostock“.

§ 9

Der Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus: * einem Vorsitzenden * zwei Stellvertretern * einem Schatzmeister * bis zu vier weiteren Vorstandsmitgliedern Der Bund wird vertreten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich, wobei eines der Vorsitzende oder ein Stellvertreter sein muß. Der Vorstand wird von einer Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren, vom Tag der Wahl an gerechnet, gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so wählt die nächstfolgende Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer. Die Abwahl eines Vorstandsmitgliedes durch die Mitgliederversammlung ist nur bei gleichzeitiger Wahl eines neuen Vorstandsmitgliedes für den Rest der Amtszeit möglich.

§ 10

Aufgaben des Vorstandes 1. Der Vorstand leitet den Bund. 2. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere: * die laufende Geschäftsführung * die Darstellung des Bundes in der Öffentlichkeit * die Führung der Mitgliederdatei * die Vorbereitung und Einberufung der Jahreshaupt-, sowie der Mitgliederversammlungen * die Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen * die Koordinierung der politischen Ausrichtung und der Programmarbeit * die Vorbereitung von Wahlen * die Koordinierung der politischen Sacharbeit * die Erarbeitung von Aussagen zu aktuellen politischen Fragen * Unterrichtung der Mitglieder über Ergebnisse der Vorstandsarbeit

§ 11

Ausschüsse Jedes Mitglied ist berechtigt, in beliebig vielen Ausschüssen mitzuarbeiten. Ein Mitglied gehört einem Ausschuß an, sobald es sich hierfür bei dem Vorsitzenden des Ausschusses angemeldet hat. Es ist in dem Ausschuß wahlberechtigt, wenn seit der Anmeldung drei Monate verstrichen sind, es sei denn, der Ausschuß existiert noch nicht solange. Dann beginnt die Wahlberechtigung mit der Anmeldung. Die Zugehörigkeit zu einem Ausschuß endet durch Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden oder durch Streichung aus der Liste der Ausschußzugehörigen. Zu Letzterer ist der Ausschußvorsitzende befugt, wenn ein Mitglied an drei hintereinanderfolgenden Sitzungen nicht teilgenommen hat. Jeder Ausschuß wählt aus der Mitte seiner Angehörigen einen Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter. Der Vorsitzende leitet und koordiniert die Arbeit des Ausschusses.

§ 12

Schiedskommission Jegliche Streitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern über die Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft oder der auf der Mitgliedschaft beruhenden Streitigkeiten zwischen den Vereinsmitgliedern untereinander werden unter Ausschluß des Rechtsweges zu den ordentlichen Gerichten vor der Schiedskommission ausgetragen. Die Schiedskommission besteht aus drei Mitgliedern, von denen mindestens eines die Befähigung zum Richteramt haben soll. Die Kommission bestimmt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden. Die Position des Vorsitzenden kann während der Amtszeit der Kommission mehrfach wechseln. Das Verfahren vor der Schiedskommission wird durch eine Verfahrensordnung geregelt, die die Mitgliederversammlung beschließt.

§ 13

Beschlußfähigkeit der Organe Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens und so lange die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Mitgliederversammlungen sind unabhängig von der Zahl der Anwesenden beschlußfähig.

§ 14

Wahlverfahren 1. Bei Wahlen wird grundsätzlich offen abgestimmt, es sei denn, ein anwesendes Mitglied verlangt geheime Wahl. Dann ist die Wahl geheim durchzuführen. 2. Gewählt sind die Kandidaten die die meisten, mindestens aber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben. Bei einem erforderlichen zweiten Wahlgang gilt als gewählt, wer die Mehrheit der Stimmen erhält. Bei Stimmgleichheit findet eine Stichwahl statt, bei neuer Gleichheit entscheidet das Los. 3. Wahlen mehrerer Kandidaten in gleiche Ämter können in einem Wahlgang erfolgen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden diesem Verfahren zustimmt. In diesem Fall muss ein etwaiger Stimmzettel die Namen aller vorgeschlagenen Bewerber alphabetisch geordnet enthalten (Gesamtwahl). Dabei darf für die Kandidaten jeweils nur eine Stimme abgegeben werden. Insgesamt hat jeder Wähler nur so viele Stimmen, wie Kandidaten zu wählen sind.

§ 15

Satzungsänderungen und Auflösung 1. Diese Satzung kann von einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen geändert werden. Der genaue Wortlaut der Satzungsänderung ist in das Protokoll aufzunehmen. 2. Die Auflösung des Bundes kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einberufenen, außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. 3. Im Falle der Auflösung des Bundes oder bei Wegfall des satzungsgemäßen Zweckes wird das Vermögen des Bundes auf Beschluss der Mitgliederversammlung einem gemeinnützigen Zweck zugeführt.

Beitragsordnung

des Wählerbündnisses "Unabhängige Bürger für Rostock", UFR
  1. Der ordentliche Mitgliedsbeitrag beträgt 5,00 € pro Monat, der ermäßigte Beitrag beträgt 3,-€ pro Monat. Er ist für jeden angefangenen Monat der Mitgliedschaft vollständig zu entrichten.
  2. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
  3. Fördernde Mitglieder zahlen einen Beitrag entsprechend einer mit dem Verein getroffenen Abrede. Der Beitrag für ordentliche Mitglieder darf dabei nicht unterschritten werden.
  4. Auf Antrag eines Mitgliedes kann der Schatzmeister eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages vornehmen. Die Ermäßigung muß zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt sein.
  5. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils am 15. Januar, April, Juli und Oktober für das jeweilige Quartal zur Zahlung fällig. Der Ausstellung einer Rechnung oder sonstigen Zahlungsaufforderung bedarf es nicht. Auf Verlangen ist einem Mitglied die Zahlung schriftlich als Spende zu quittieren (§ 34 Einkommenssteuergesetz).
  6. Diese Beitragsordnung tritt am 1.4.2012 in Kraft.

Aufsichtsräte und Mitgliedschaften

Zuletzt aktualisiert Montag, 07. Juli 2014

Aufsichtsrat

Mitglied Stellvertetung RVV GmbH Jan-Hendrik Hammer - RGS GmbH Hans Sennewald Wiro GmbH Mathias Krack - Volkstheater Rostock GmbH Holger Kießling - Zoologischer Garten Rostock GmbH Kay Talkenberger - Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH Torsten Schulz - IGA Rostock 2003 GmbH Jenny-Henrike Pfeil - Beirat Volkshochschule Rostock Claudia Gielow - Brandschutzbeirat Jenny-Henrike Pfeil - Sparkassenzweckverband (OSPA) Detlev Harms Dr. Dr. Malte Philipp Regionaler Planungsverband Mittleres Mecklenburg/Rostock Jan-Hendrik Hammer Joachim Hoppe Agenda 21 Rat Klaus Költzsch - Kulturstiftung Kuratorium Tom Scheffler - Mitglieder Städte- und Gemeindetag MV Martin Birkholz Joachim Hoppe Marlis Völcker Torsten Schulz Karen Leuchert Dr. Jobst Mehlan Tom Scheffler Klaus Költzsch Ansprechpartner zu den Aufsichtsräten ist unser Fraktionsbüro im Rathaus-Anbau: Raum 3.08, Neuer Markt 1, 18055 Rostock Tel.: (0381) 381-1268
12. November 2013

Besetzung der Ortsbeiräte

Zuletzt aktualisiert Montag, 28. April 2014

        Ortsbeirat Stadtteil   ·   Mitglied(er)

Ansprechpartner zu den Ortsbeiräten ist Herr Detlev Harms in unserem Fraktionsbüro: Rathaus-Anbau: Raum 3.08, Neuer Markt 1, 18055 Rostock Tel.: (0381) 381-1267

AKTUELL 2014

Die Bürgerschaft wählt auf ihrer Sitzung am 5. November 2014 die Mitgleider der Rostocker Ortsbeiräte neu, folgende Personen der Fraktion UFR/FDP stehen zur Wahl:

Danke an alle unsere Wähler!

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 06. Juni 2014
Malte Philipp Henrike Pfeil
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, wir bedanken uns herzlich für das Vertrauen, welches Sie uns mit Ihrer Stimmabgabe entgegengebracht haben. So konnten wir wieder 4 Mandate für die Rostocker Bürgerschaft gewinnen und erhalten damit den Fraktionsstatus. Mit dem Ergebnis sind wir grundsätzlich zufrieden. Wir werden weiterhin im Interesse der Rostocker Bürger Kommunalpolitik betreiben und freuen uns auch zukünftig über Ihre Meinungen und Anregungen. Wir wünschen Ihnen frohe Pfingstfeiertage, J.-Henrike Pfeil (Vereinsvorsitzende) Dr. Dr. Malte Philipp (Fraktionsvorsitzender)

Bürgerentscheid zum Tradi könnte Bürgerschaftsbeschlüsse korrigieren

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 11. Februar 2014
Pressemitteilung der HRO vom 10. Februar 2014 Die Rostockerinnen und Rostocker sollen am 25. Mai 2014 nicht nur über die künftigen Mitglieder des Europaparlaments und der Bürgerschaft abstimmen können, sondern auch darüber, ob das Traditionsschiff künftig seinen Liegeplatz im Stadthafen haben soll. Diesen Vorschlag hat Oberbürgermeister Roland Methling jetzt der Bürgerschaft vorgelegt. Die Verwaltung setzt damit den Entscheidungsprozess zu einem Bürgerbegehren fort, das im August 2010 Unterschriftenlisten zur Verlegung des Traditionsschiffes vorgelegt hat. „Die Untersuchungen zum Museumskonzept und die nun vorgelegten Vorstellungen zur künftigen Entwicklung des IGA Parks haben das Bürgerbegehren nicht überflüssig gemacht – ganz im Gegenteil", so Oberbürgermeister Roland Methling. „Mit den bisher von einer Mehrheit der Bürgerschaft getroffenen Entscheidungen und den anstehenden Voten wird der Unterschied zwischen dem Anliegen des Bürgerbegehrens und dem Handeln der Bürgerschaft immer deutlicher. Damit geht es nicht darum, ein möglichst populäres Thema als Plattform für den eigenen Wahlkampf zu nutzen, sondern um eine mögliche Korrektur der Politik der Bürgerschaft durch die Wählerinnen und Wähler." Das Begehren zielt darauf ab, die Rostockerinnen und Rostocker im Rahmen eines Bürgerentscheides zu ihrer Meinung zu befragen. Die Frage dazu soll lauten: „Soll das Traditionsschiff (Typ Frieden, ex MS Dresden) von seinem Liegeplatz in Schmarl unverzüglich in den Rostocker Stadthafen verlegt werden?" „Um Aufwand und Kosten so gering wie möglich zu halten, bietet sich der 25. Mai 2014 als Wahltag für das neue Europaparlament und für die künftige Bürgerschaft an", so der Oberbürgermeister. Das Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. In wichtigen Angelegenheiten können Einwohnerinnen und Einwohner einen Antrag auf einen Bürgerentscheid stellen. Dieser Antrag, der von einem bestimmten Anteil von Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss, wird Bürgerbegehren genannt. Dazu heißt es in § 20 der Kommunalverfassung von Mecklenburg-Vorpommern: „Wichtige Entscheidungen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises ko?nnen statt durch Beschluss der Gemeindevertretung durch die Bu?rgerinnen und Bu?rger selbst getroffen werden."

Auftakt Straßenwahlkampf 03.05.2014 am Universitätsplatz

Last update Montag, 05. Mai 2014
Am Samstag, 03.05.2014, ging es los mit gleich zwei Wahlkampfteams aus verschiedenen Stadtteilen bzw. Wahlbereichent. Flyer wurden verteilt und viele fruchtbare Gespräche mit Rostockern geführt.
14. Mai 2014
Filmteam und Komparsen zu Gast im UFR Treff
Last update Mittwoch, 14. Mai 2014
Am 13.05.2104 war das technische Team mit den Komparsen des Polizeirufs 110 bei uns zu Gast und haben unseren Vereinstreff (UFR-Treff im Friedhofsweg) als Aufenthaltsraum genutzt. Das Filmteam ist zwar nicht jeden Tag da, aber wer möchte kann uns auch so jederzeit zu unseren Öffnungszeiten besuchen kommen. Eure UFR

UFR-Mitglied Hubert Pietschmann zum OZ-Wahlforum am 07.05. im KTC

Last update Mittwoch, 14. Mai 2014

"Bürgernähe, Bürgerbeteiligung- In Wahrheit nur mit uns!".

Die "OZ" berichtete, dass 300 Interessierte das "Wahlforum" am 07.05.2014 besucht hätten. Da müssen alle mitgezählt worden sein, die während ihres Einkaufsbummels auf die Veranstaltung "hinabgeblickt" haben! Im EG waren 10 Stehtische mit den Kandidaten zu sehen und etwa ebenso viele Publikumstische, besetzt überwiegend mit den jeweiligen Gefolgsleuten, "präsidiert" natürlich von Frau Jens. Es war im Grunde eine öffentliche Versammlung von Mitgliedern der Bürgerschaft, das Interesse von "Normalbürgern" war trotz tagelanger Bewerbung in der "OZ" erschreckend gering.
02 Januar 2014

"Gemeinsam ins neue Jahr"

Last update Donnerstag, 02. Januar 2014

Wir als UFR

(Unabhängige Bürger FÜR Rostock) wünschen allen RostockerInnen ein erfolgreiches und vor allem gesundes neues Jahr 2014! Unterstützen Sie uns gerne, wenn es im Mai heißt, die Rostocker Bürgerschaft neu zu besetzen mit politisch unabhängiger Kraft, die sich für unsere Stadt einsetzt. Herzliche Grüße J.-Henrike Pfeil (Vorstandsvorsitzende UFR) Torsten Schulz (Stellvertreter)

November 2013

21. November 2013

Vereinsvorsitzende J.-Henrike Pfeil zur Situation der Freiwilligen Feuerwehr

Zuletzt aktualisiert Donnerstag, 21. November 2013
Offener Brief zum Feuerwehrdebakel
Freiwillige Feuerwehr – ein Ehrenamt, was mit keinem anderen vergleichbar ist. Wo sonst stehen die Ehrenamtler nachts um 3 Uhr auf, nachdem der Pieper laut ertönte und alle aus dem Tiefschlaf riss? Wo sonst läuft der Ehrenamtler auch bei heftigen Witterungsbedingungen und Gefahrenlagen los, um anderen zu helfen, die sich nicht mehr selbst helfen können? Ich habe Hochachtung vor diesem Ehrenamt, Hochachtung vor all jenen Kameraden, die es ernst damit meinen, die diesem Ehrenamt ohne jeglichen egoistischen Antrieb nachgehen, die NUR für die gute Sache einstehen, OHNE Machtkampf betreiben zu wollen. Machtkampf – darum geht es hier im aktuellen Streit. Längst aus den Augen verloren haben die wenigen Entscheidungsträger der Freiwilligen Feuerwehren den eigentlichen Grund, warum sie einst diesem Hobby nach gingen. Nun dreht sich alles um das Geltungsbedürfnis einzelner Personen. Wer hat den längeren Arm?
06. November 2013

Offener Brief von Bürgerschaftsmitglied Detlev Harms an Dr. Wandschneider

Zuletzt aktualisiert Donnerstag, 21. November 2013
Sehr geehrter Herr Dr. Wandschneider, Willy Brandt hat mal in einer kleinen Runde in Warnemünde zu mir gesagt: "Die Partei ist kein Selbstbedienungsladen für ihre Genossen." Diesen Satz würde ich Ihnen gerne ins Stammbuch schreiben, Dr. Wandschneider! Als Mitbegründer unserer SPD (Oktober ´89) erlaube ich mir, diese Aussage weiter zu geben. Mit freundlichen Grüßen Detlev Harms (Mitglied Fraktion FÜR Rostock)

OB Roland Methling zum Eisbrecher „Stephan Jantzen“

Zuletzt aktualisiert am Montag, 02. September 2013

Eisbrecher „Stephan Jantzen“ ist in Rostock Aufmerksamkeit sicher

„Der Eisbrecher „Stephan Jantzen“ gehört in den Rostocker Stadthafen“, unterstreicht Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling. „Das 1967 vom Stapel gelaufene Spezialschiff hatte bis 1990 hier seinen Heimathafen und ist ein wichtiges Symbol für Rostocks jüngere maritime Geschichte. Gerade auch im Jahr 2013, in dem sich der Todestag des Warnemünder Lotsenkapitäns Stephan Jantzen zum 100. Mal jährt, ist dem Schiff in unserer Stadt besondere Aufmerksamkeit sicher.“ In den vergangenen drei Jahren hat die Interessengemeinschaft Eisbrecher „Stephan Jantzen“ das Schiff unterhalten und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. „Ich würde mir wünschen, dass der jetzige Eigner diesen Weg fortsetzt. Die Hansestadt Rostock ist auch in Zukunft für Gespräche offen und an einer Zusammenarbeit interessiert. Dazu zählt aber auch, dass Mindestrahmenbedingungen akzeptiert werden müssen.“ Am 2. April 2005 wurde die „Stephan Jantzen“ außer Dienst gestellt und durch das Mehrzweckschiff „Arkona“ ersetzt. Der Eisbrecher wurde im Rahmen einer Internet-Auktion der Verwertungsgesellschaft des Bundes (VEBEG) versteigert. Im Rostocker Stadthafen hat er seit August 2009 seinen Liegeplatz.

Neuer Vorstand und neue Vorsitzende gewählt

Zuletzt aktualisiert Dienstag, 11. März 2014
Am 23.10.2013 wählten die Mitglieder der Wählergemeinschaft „Unabhängige Bürger für Rostock“ (UFR) einen neuen Vereinsvorsstand. Der ehemalige Vorsitzende, Herr Frank von Olzewski, bat den Vorstand, ihn von seiner Aufgabe und Funktion aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen zu entbinden. Auf der Mitgliederversammlung wurde nun eine Frau zur neuen Vorsitzenden gewählt. Mit der Wahl steht die junge dynamische Ur- Rostockerin Henrike Pfeil an der Spitze von UFR. Sie ist sehr mit der Hansestadt Rostock verbunden, absolvierte in Rostock ihr Jurastudium und engagiert sich ehrenamtlich nach ihrer langjährigen Tätigkeit als Feuerwehrfrau bei der Freiwilligen Feuerwehr nun im Brandschutzbeirat der Hansestadt Rostock. In ihrer Erklärung kam zum Ausdruck, dass sie sehr motiviert ist, in und für Rostock parteiunabhängige politische Arbeit zu leisten.

Pressemitteilung zur geplanten Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren

Zuletzt aktualisiert Mittwoch, 06. November 2013

DAS KÖNNTEN WIR UNS SPAREN

Schon wieder soll die Bürgerschaft der Hansestadt mit der Beschlussvorlage 2013/BV/4800 eine Gebührenerhöhung, diesmal für die Straßenreinigung, beschließen. Die unabhängigen Bürger mit ihrer Fraktion FÜR ROSTOCK sind strikt dagegen, verstehen aber auch die Not der Rostocker Stadtverwaltung. Denn es sind politische Vorgaben, die solche Wege leiten. Im Hafenbahnweg zum Beispiel hält man aus ideologischen Gründen an abrissreifen Wohnblöcken fest, die kaum einer will und die wirtschaftlicher Unfug sind. Allein mit diesem Verkauf wäre jede Gebührenerhöhung leicht vom Tisch. SPD, LINKE und Grüne wollen das aber nicht. Dann lieber in die Taschen der Bürger greifen. SCHADE! Dr. Dr. Malte Philipp (Fraktionsvorsitzender)

Ausstellung "Mecklenburgische Landschaften" von Helga Hilscher

Zuletzt aktualisiert Dienstag, 11. März 2014
Frau Helga Hilscher, geboren in Dessau, Jahrgang 1937, verbrachte dort ihre Kindheit und Jugend. Eine Ausbildung zur Biologiefacharbeiterin schloss sie hier erfolgreich ab. Auf dem zweiten Bildungsweg qualifizierte sie sich zum Ingenieur für Technische Biologie an der Ingenieurschule in Erfurt/ Köthen. 1963 kam sie mit ihrem Ehemann nach Mecklenburg- Vorpommern und ist seitdem hier sesshaft. Tätig war sie in verschiedenen wissenschaftlichen Laboratorien der Universität Rostock. Die Liebe zur wunderschönen Landschaft in Mecklenburg- Vorpommern bewog sie, mit der Malerei zu beginnen. Was am Anfang Hobby war, entwickelte sich schnell zur Leidenschaft. Das nötige Rüstzeug für die Aquarell- und Acrylmalerei vermittelten ihr Frau Schuldt-Jahnke und andere bekannte Rostocker Künstler in diversen Kursen. Die hier heute ausgestellten Bilder zeugen von Helga Hilscher‘s persönlichem Stil und ihrer Fähigkeit, ihrer Liebe zur mecklenburgischen Landschaft künstlerisch Ausdruck zu verleihen. Der Verein UFR stellt im Friedhofsweg 45 ,18057 Rostock, die Kunstwerke aus.

Unsere Kandidaten für die Kommunalwahl 2014

Steckbrief Spitzenkandidat Dr. Dr. Malte Philipp

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 30. April 2014
Unser Kapitän für den 25. Mai kann das Schiff "Rostock" in Führung bringen! Malte Philipp Titel/Name: Dr. phil. Dr. rer. pol. Malte Philipp Geburtsjahr: 1968 Geburtsort: Templin Beruf: Segeltrainer (international) Familienstand: verheiratet, 1 Sohn (14 Jahre)

Steckbrief Spitzenkandidat Detlev Harms

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 29. April 2014
Mit viel Erfahrung für den 25. Mai übersteht das Schiff "Rostock" alle Stürme! Detlef Harms Titel/Name: Detlev Harms Geburtsjahr: 1942 Geburtsort: Ribnitz Beruf: Diplom-Ingenieur (Bau) Familie: geschieden, 2 Kinder

Steckbrief Spitzenkandidatin J.-Henrike Pfeil

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 29. April 2014
Ihre Steuerfrau für den 25. Mai hält das Schiff "Rostock" auf Kurs! JennyHenrikePfeil Titel/Name: Dipl.-Jur. Jenny-Henrike Pfeil Geburtsjahr: 1986 Geburtsort: Rostock Beruf: Rechtsreferendarin Familienstand: ledig, keine Kinder

Steckbrief Spitzenkandidat Torsten Schulz

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 29. April 2014
Ihr Navigator für den 25. Mai bringt das Schiff "Rostock" in sichere Gewässer! Torsten Schulz Titel/Name: Torsten Schulz Geburtsjahr: 1967 Geburtsort: Rostock Beruf: Selbstständiger Kaufmann Familie: ledig, keine Kinder

Steckbrief Spitzenkandidat Maik M. Graske

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 29. April 2014
Mit Maik M. Graske im Ausguck umschifft "Rostock" alle Klippen und Untiefen! Maik Graske Titel/Name: EFC Ing. Maik M. Graske Geburtsjahr: 1966 Geburtsort: Bad Saarow Beruf: European Financial Consultant, Dozent, Coach Familie: verheiratet, 2 Töchter (25 und 12)

Steckbrief Spitzenkandidat Rainer Bauer

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 08. Mai 2014
Ihr Baumeister für den 25. Mai sorgt für neue Planken am Schiff "Rostock"! Rainer Bauer Titel/Name: Obermeister Rainer Bauer Geburtsjahr: 1960 Geburtsort: Rostock Beruf: Straßenbauermeister, selbstständig Familie: Getrennt lebend / 1 Kind

Steckbrief Rüdiger Reuschel

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 18. Mai 2014
Ihr Obermaat auf dem Schiff "Rostock" ist ein richtiger Teamplayer! Rüdiger Reuschel Titel/Name: Rüdiger Reuschel Geburtsjahr: 1956 Geburtsort: Lüchow Beruf: Leitender Angestellter Familie: verheiratet, 2 Kinder

Weitere Beiträge

  1. Steckbrief Jahn Osterloh
  2. Steckbrief Joachim Hoppe
  3. Steckbrief Jerzy Lukoszek
  4. Steckbrief Claudia Gielow
  5. Steckbrief Annegret Methling
  6. Steckbrief Stephan Beilke
  7. Steckbrief Thomas Schommartz
  8. Steckbrief Tino Hermann
  9. Steckbrief Kurt Massenthe
  10. Steckbrief Jan Lüthke
  11. Steckbrief Thomas Cardinal von Widdern
  12. Steckbrief Martin Heilmann
  13. Steckbrief Marlis Völcker
  14. Dr. Rolf-Rainer Müller
  15. Steckbrief Hannes Werner

Sondersitzung Bürgerschaft Rostock - 27.02.2014 - Bürgerbegehren Traditionsschiff

Zuletzt aktualisiert am Montag, 03. März 2014

OB Roland Methling zur umstrittenen Plakatwerbung für die Rostocker Brauerei

Zuletzt aktualisiert am Montag, 02. September 2013

OB Roland Methling: Sympathisches Signal für Rostocker Unternehmen

Nach einem Gespräch mit der Geschäftsführung der Hanseatischen Brauerei Rostock informiert Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling: „Die Diskussion über mein Engagement für ein Unternehmen unserer Stadt hat mich doch überrascht. Bisher habe ich es immer auch als Aufgabe der Lokal- und Landespolitiker verstanden, sich für Standorte, die Wirtschaft und die damit verbundenen Arbeitsplätze in ihrer jeweiligen Heimatregion stark zu machen. So habe ich es auch in diesem Fall gesehen - als sympathisches Signal für Rostock, für ein Rostocker Unternehmen und keinesfalls als Wahlwerbung für meine Person. Um weitere Irritationen zu vermeiden, habe ich die Hanseatische Brauerei Rostock jedoch gebeten, bis auf weiteres auf das Plakatmotiv zu verzichten. Dies wird nun so geschehen."
Rostock hat eine eigene parteiunabhängige politische Kraft,

Distanzierung der UFR vom Schreiben „09. Febr. 2014"

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 11. März 2014
Sehr geehrte(r) BürgerInnen der Hansestadt Rostock, am 11.02.2014 erhielten einige Bewohner des Ostseebades Warnemünde ein Scheiben in Form eines Flyers, welches mit dem Logo unseres Wählerbündnisses Unabhängige Bürger FÜR Rostock (UFR) sowie der Unterschrift des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock, Roland Methling, versehen war (Kopie siehe unten). Der offensichtliche Zweck dieses diffamierenden Schreibens war nach unserer Auffassung, sowohl das Wählerbündnis UFR als auch den OB politisch in die rechte Ecke zu stellen. Wir als UFR distanzieren uns ausdrücklich und vollumfänglich von diesem Schreiben, ohne auf den skandalösen Inhalt eingehen zu wollen! Uns selbst erreichte dieses Schreiben erstmals am gestrigen Vormittag, als Adressaten des Schreibens aus Warnemünde unser Fraktionsbüro telefonisch kontaktierten und – völlig zu Recht – ihren Unmut darüber zum Ausdruck brachten. Das Wählerbündnis UFR und auch der Oberbürgermeister haben am heutigen Tage Strafanzeige gegen den wahren Absender des Schreibens gestellt. Mit freundlichen Grüßen J.-Henrike Pfeil (Vorsitzende) Torsten Schulz (1. Stellvertreter) Hier der gefälschte 2-seitige Brief zur Kenntnis...Der Inhalt dieses Briefes spiegelt NICHT die Meinung von UFR und dem Oberbürgermeister wider!

Leserbrief T. Schulz (UFR, Initiator Bürgerbegehren) zur Zukunft des Tradi

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 11. Februar 2014
Nichts Anderes haben wir von Ihnen erwartet, Frau Jens! Und schon allein deshalb haben wir vor Übergabe der über 7.000 Stimmen – in Worten SIEBENTAUSEND Stimmen – die Unterschriftenlisten kopiert. Also Frau Jens, wenn Sie nachzählen möchten, nur zu! Aber bitten Sie diesmal doch jemanden hinzu, der besser mit Zahlen umgehen kann als Sie! Seinerzeit wurde mit dem Auszählen bei gültigen 4.005 Stimmen nur einfach aufgehört, da mit dieser Zahl die Bedingungen für ein Bürgerbegehren erfüllt waren.

Bürgerentscheid zum Tradi könnte Bürgerschaftsbeschlüsse korrigieren

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 11. Februar 2014

Pressemitteilung der HRO vom 10. Februar 2014:

Die Rostockerinnen und Rostocker sollen am 25. Mai 2014 nicht nur über die künftigen Mitglieder des Europaparlaments und der Bürgerschaft abstimmen können, sondern auch darüber, ob das Traditionsschiff künftig seinen Liegeplatz im Stadthafen haben soll. Diesen Vorschlag hat Oberbürgermeister Roland Methling jetzt der Bürgerschaft vorgelegt. Die Verwaltung setzt damit den Entscheidungsprozess zu einem Bürgerbegehren fort, das im August 2010 Unterschriftenlisten zur Verlegung des Traditionsschiffes vorgelegt hat. „Die Untersuchungen zum Museumskonzept und die nun vorgelegten Vorstellungen zur künftigen Entwicklung des IGA Parks haben das Bürgerbegehren nicht überflüssig gemacht – ganz im Gegenteil", so Oberbürgermeister Roland Methling. Weitere Beiträge...
  1. H. Pietschmann zum Thema "Tradi in den Stadthafen" vs. "IGA-Park"
  2. Leserbrief zu Falschaussagen im NNN-Artikel bzgl. Neubau "IGA-Park"
  3. Leserbrief zum Millionen-Phantomprojekt "IGA-Park"
  4. UFR und Fraktion FÜR Rostock unterstützen Mobilitätskonzept der HRO
  5. Pressemitteilung der HRO: Ämterzusammenlegung war rechtmäßig
  6. Pressemitteilung Schmarler Kinderhilfe e.V.
  7. Stadtbibliothek Rostock 2013 wieder mit erfolgreichem Jahresergebnis
  8. PM 19.12.2013 zum Widerspruch des OB in Sachen Abwasseranschluss Kleingärten
  9. "Gemeinsam ins neue Jahr"
  10. Wasserver- und Abwasserentsorgung sollen rekommunalisiert werden

Demokratie durch geringe Wahlbeteiligung in Gefahr?

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 29. August 2013
Ein aktueller Vorwurf gegen unseren neuen "alten" Oberbürgermeister lautet, dass er Schuld daran sei, dass so wenige Bürger an die Wahlurnen getreten sind. Na klar! Die folgenden Zahlen hat er natürlich auch zu verantworten...

Wahlbeteiligung bei der Direktwahl zum Landrat ohne Landes und Bundeswahl 2008

Hier war die Demokratie wohl auch in Gefahr! Und in Rostock? Also immer "ruhig Blut" bitte... Bei einem derartig schlechten Wahlausgang für einige andere Kandidaten müssen natürlich wieder Gründe dafür gefunden werden, dass nicht sie selbst, sondern Roland Methling an allem Schuld ist...

Leserbrief zum Tradi (NNN 06.06.2011)

Zuletzt aktualisiert am Montag, 02. September 2013
Nun blicken wir gespannt auf die Sitzung unserer Bürgerschaft am 29.Juni!

Die Zeitung berichtet am heutigen Tag über das Schiff und seine zukünftigen Einbindungen in das noch zu realisierende Museumskonzept. Es wäre also für das politische Rostock, die Fraktionen der Bürgerschaft, eine großartige Gelegenheit, sich für die Stadt zu beweisen. Endlich könnten, wenngleich viele Dinge noch zu betrachten und zu berechnen sind,Verwaltung und Bürgerschaft zusammenkommen. Im Sinne des Objektes, aber besonders auch im Sinne der Bürger! Denn die haben ja im letzten Sommer sich großartig und recht einvernehmlich für die Ansiedlung des Museumsschiffes in den Stadthafen ausgesprochen! Diese Meinungsäußerung sollte nicht unterschätzt werden, denn aus ca. 7000 Unterschriften können sehr schnell auch 25-30.000 Wählerstimmen werden. Leider erwähnten die Zeitungsmacher diesen Fakt nicht. Auch die Diskussion um die „Büchner“, die sich derzeit optisch sehr ungünstig am Stadthafen präsentiert, sollte doch einmal neu aufgelegt werden.Denn, welchen Gewinn zieht die Stadt aus diesem Schiff? Es ist wohl organisatorisch nicht mit ihm verbunden.Wer in Ruhe schlafen will auf dem Schiff,könnte das gewiß auch in Schmarl tun! Was die Pflege des Traditionsschiffes anbelangt, seine Sicherheit und anderes mehr, da stehen Hilfen durchaus bereit. Hier kann sinnvoll zwischen Hauptamt und Ehrenamt gekoppelt werden. Im Sinne unserer Stadt und der vielen Besucher, die in einem Hafen eben Schiffe sehen wollen!


Stand der Informationen: August 2014

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teilweise aktualisiert:  September 2014  


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