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Wahlbezirk(e) | Standort | Adresse | barrierefrei |
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201 | Volkshochschule | Am Kabutzenhof 20a | JA |
081 · 084 · 085 | Grundschule ?Lütt Matten? | Turkuer Str. 59a | JA |
082 · 083 | Mehrgenerationenhaus Lütten Klein | Danziger Str. 45d | JA |
141 · 142 | Berufliche Schule - Bautechnik | Fritz-Triddelfitz-Weg 1d | JA |
207 · 212 | Waldorfschule | Feldstr. 48a | JA |
229 · 231 | Jenaplanschule „Peter Petersen“ | Lindenstr. 3a | JA |
044 · 046 | Kolping Begegnungszentrum Lichtenhagen | Eutiner Str. 20 | JA |
045 · 048 · 049 | Nordlicht-Schule | Ratzeburger Str. 9 | JA |
089 · 091 | "Warnowschule-Rostock | Helsinkier Str. 20 | JA |
062 · 065 · 067 | Grundschule „Am Taklerring“ | Taklerring 44 | JA |
101 · 103 · 107 | "Schulcampus Evershagen" (KGS) | Thomas-Morus-Str. 2 | JA |
086 · 088 | Erasmus-Gymnasium | Kopenhagener Str. 3 | JA |
108 · 109 | Gemeinsames Haus | Henrik-Ibsen-Str. 20 | JA |
123 · 124 | Krusenstern-Gesamtschule | Stephan-Jantzen-Ring 6 | JA |
146 · 147 | Grundschule „Türmchenschule“ | John-Schehr-Str. 10 | JA |
203 · 204 | Borwinschule | Am Kabutzenhof 8 | JA |
213 · 227 · 228 · 230 | Innerstädtisches Gymnasium | Goetheplatz 5 | JA |
223 · 224 | Schule am Alten Markt | Alter Markt 1 | JA |
261 · 262 · 263 | Grundschule „Juri Gagarin“ | Joseph-Herzfeld-Str. 19 | JA |
306 | Kindertagesstätte ?Steppkeland? | Berringerstr. 33 | JA |
226 | Kindertagesstätte Kinderhaus Fischbank | Fischbank 6 | JA |
221 | Verwaltungsgebäude der Universität | Schwaansche Str. 2 | JA |
244 | Seniorenbegegnungsstätte | Jan-Maat-Weg 26 | JA |
341 | Grundschule an den Weiden | Pablo-Picasso-Str. 44 | JA |
21 | Freiwillige Feuerwehr/Wasserwehr Markgrafenheide | Warnemünder Str. 13 | JA |
22 | Freiwillige Feuerwehr Hinrichshagen | Graal-Müritzer Str. 62 | JA |
3 | Kindertagesstätte ?Knirpsenland? | Parkstr. 12 | JA |
61 | Wohnstätte der Rostocker DRK-Werkstätten | Signalgastweg 22 | JA |
66 | Stadtteil- und Begegnungszentrum ?Börgerhus? | Gerüstbauerring 28 | JA |
5 | Cafeteria Ripka im TPW | Friedrich-Barnewitz-Str. 5 | JA |
202 · 209 | "Werner-Lindemann-Grundschule | Elisabethstr. 27 | JA |
182 | AWO-Seniorenzentrum | Am Richtfunkturm 1 | JA |
269 | Stadtamt | Charles-Darwin-Ring 6 | JA |
153 | Haus des Bauens | Holbeinplatz 14 | JA |
161 | Begegnungsstätte der Volkssolidarität | Bremer Str. 24 | JA |
150 | Rostocker Freizeitzentrum | Kuphalstr. 77 | JA |
205 | AOK-Verwaltung | Warnowufer 23 | JA |
206 | Kindertagesstätte ?Kastanienhaus? | Ottostr. 16 | JA |
151 | Kindertagesstätte „Am Schwanenteich“ | Kuphalstr. 79 | JA |
149 | Kindertagesstätte ?Anne Frank? | Goerdelerstr. 20 | JA |
87 | Ortsamt Nordwest 2 | Warnowallee 30 | JA |
121 | Stadtteil- und Begegnungszentrum Schmarl - Haus 12 | Am Schmarler Bach 1 | JA |
125 | Begegnungsstätte Schmarl | Stephan-Jantzen-Ring 32 | JA |
90 | Diakoniezentrum | Helsinkier Str. 40 | JA |
68 | IB - Medizinische Akademie Rostock | Bootsbauerweg 1 | JA |
47 | Grundschule „Rudolf Tarnow“ | Ratzeburger Str. 9 | JA |
2 | Hotel „Warnemünder Hof“ | Stolteraer Weg 8 | JA |
145 | Ortsamt West | Goerdelerstr. 53 | JA |
181 | CJD Christophorusschule | Groß Schwaßer Weg 11 | JA |
1 | Tagespflege Marion Menne | Am Stolteraer Ring 3 | JA |
301 · 303 | Grundschule „OSTSEEKINDER“ | Walter-Butzek-Str. 23 | JA |
304 · 305 · 322 | Käthe-Kollwitz-Gymnasium | Heinrich-Tessenow-Str. 47 | JA |
342 · 343 | Otto-Lilienthal-Schule | Bertha-von-Suttner-Ring 1a | JA |
347 · 381 | Ortsamt Ost | Jawaharlal-Nehru-Str. 33 | JA |
361 · 362 | Gehlsdorfer Grundschule | Pressentinstr. 82 | JA |
208 · 210 · 211 | Grundschule am Margaretenplatz | Barnstorfer Weg 21a | NEIN |
041 · 042 · 043 | Hundertwasser-Gesamtschule | Sternberger Str. 10 | NEIN |
104 · 110 | Grundschule am Mühlenteich | Maxim-Gorki-Str. 69 | NEIN |
143 · 148 | Gymnasium Reutershagen Haus 1 | Bonhoefferstr. 16 | NEIN |
345 · 346 | Stadtteil- und Begegnungszentrum Toitenwinkel | Zum Lebensbaum 16 | NEIN |
270 | Schulzentrum Paul-Friedrich-Scheel-Schule | Semmelweisstr. 3 | JA |
165 | Kindertagesstätte ?Spielhaus? | Thierfelderstr. 16 | JA |
268 | Beginenhof | Ernst-Haeckel-Str. 1 | JA |
282 | Begegnungsstätte der Volkssolidarität | Ährenkamp 7 | JA |
222 | Kindertagesstätte ?Schneckenhaus? | Lagerstr. 17 | JA |
63 | Alten- und Pflegeheim Groß Klein | Groß Kleiner Allee 4 | JA |
245 | Kinderkunstakademie Rostock | Vicke-Schorler-Ring 94 | JA |
164 | Amt für Schule und Sport | Schillingallee 71 | JA |
166 | Kindertagesstätte "Gewächshaus" | Ernst-Heydemann-Str. 12 | JA |
106 | DRK Seniorenwohnanlage Evershagen | Aleksis-Kivi-Str. 1 | JA |
105 | Stadtteil- und Begegnungszentrum Evershagen | Maxim-Gorki-Str. 52 | JA |
246 | ?Europakindertagesstätte? | Heinrich-Engel-Weg 11 | JA |
102 | Seniorentreff des ILL | Maxim-Gorki-Str. 52 | JA |
144 | Grundschule Reutershagen | Mathias-Thesen-Str. 17 | JA |
243 | Kinnerhuus „Richard Baumann?“ | Korl-Beggerow-Weg 39 | JA |
265 | AWO-Seniorentreff (Berghotel) | Südring 28b | JA |
232 | Förderzentrum am Wasserturm | Blücherstr. 42 | NEIN |
344 | „Baltik-Schule“ | Pablo-Picasso-Str. 43 | NEIN |
4 | Grundschule „Heinrich Heine“ | Heinrich-Heine-Str. 3 | NEIN |
6 | Gymnasium ecolea - Internationale Schule | Fritz-Reuter-Str. 10 | NEIN |
162 | SG „Motor Neptun“ | Hans-Sachs-Allee 45 | NEIN |
302 | Stadtteil- und Begegnungszentrum der Volkssolidarität | Lorenzstr. 66 | NEIN |
241 | Kulturraum „De Grönfingers“ | Alt Bartelsdorfer Str. 18b | NEIN |
281 | Landgesellschaft M-V | Biestower Damm 10a | JA |
321 | Kindertagesstätte ?Klaukschieter? | Heinrich-Heine-Platz 9a | JA |
152 | Heinrich-Schütz-Schule | Heinrich-Schütz-Str. 10a | NEIN |
267 | "Don-Bosco-Schule · Regionale Schule und Gymnasium | Kurt-Tucholsky-Str. 16a | JA |
163 | Kindertagesstätte ?Butzemannhaus? | Kopernikusstr. 16a | JA |
264 | Kooperative Gesamtschule | Mendelejewstr. 12a | NEIN |
225 | Ortsamt Mitte | Neuer Markt 1a | JA |
266 | Stadtteil- und Begegnungszentrum ?Heizhaus? | Tychsenstr. 9b | JA |
242 | Grundschule „John Brinckman“ | Vagel-Grip-Weg 10a | JA |
64 | Ortsamt Nordwest 1 | Albrecht-Tischbein-Str. 47 | JA |
363 | Michaelshof (Speisesaal WfbM) | Fährstr. 25 | JA |
122 | Berufliche Schule - Wirtschaft | Stephan-Jantzen-Ring 4 | JA |
Die Wahlbenachrichtigung erfolgt in der Hansestadt Rostock in diesem Jahr erstmalig in Briefform. Dies hat Vorteile gegenüber der Wahlbenachrichtigungskarte. Ein Brief rutscht nicht so leicht in die andere Post. Der Umschlag ist eindeutig gekennzeichnet mit „Amtliche Wahlbenachrichtigung“. Die Gestaltung ist benutzerfreundlicher mit größerer Schrift, übersichtlicher, zusätzliche Informationen konnten untergebracht werden wie zum Beispiel Öffnungszeiten. Der Antrag auf Erteilung der Wahlscheine ist mit QR-Code versehen. Dadurch wird der Nutzer direkt in das Onlineformular gebracht. Persönliche Angaben sind auf dem Wahlscheinantrag schon vorgedruckt und im Onlineantrag schon hinterlegt.
Das Geburtsdatum muss in jedem Fall noch ergänzt werden (sowohl im schriftlichen Vordruck, als auch im Onlineantrag). Der schriftliche Antrag ist nur mit Unterschrift gültig! Die Bearbeitung der Anträge wird durch Barcode und Post-ID erleichtert.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.Wenn Sie bereits 2009 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben, sind Sie im Wählerverzeichnis Ihres Wohnortes eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen UnionsbürgerDie Unionsbürger der Hansestadt Rostock schicken diesen Antrag bitte an:
Hansestadt Rostock Der Oberbürgermeister Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle Warnowallee 31 18103 RostockDas Formular und ein Merkblatt erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundeswahlleiters (siehe Link unten) oder direkt in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle der Hansestadt Rostock.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme in Deutschland erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern (siehe Link unten).Bei Fragen zum Wahlrecht wenden Sie sich bitte direkt an die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle der Hansestadt Rostock. Sie ist erreichbar unter: Tel.: 381 - 1820 / Fax: 381 - 1830 E-Mail: briefwahl@rostock.de
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Bereitschaftserklärung zur Übernahme eines Ehrenamtes in einem Wahlvorstand (pdf-Downlaod 8.7 KB)
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Der Gemeindewahlausschuss der Hansestadt Rostock berät am Donnerstag, 27. März 2014, über die Zulassung der eingereichten Vorschläge zur Wahl für die 6. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock am 25. Mai 2014.
Darauf weist Gemeindewahlleiter Robert Stach hin.
Die um 15 Uhr beginnende Sitzung ist öffentlich und findet im Beratungsraum 2 des Rathauses statt.
Interessenten sind herzlich eingeladen.
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Antreten wollen die AfD, AUFBRUCH 09, die CDU, die FDP, Graue Rostock, die Grüne, DIE LINKE, die NPD, der Rostocker Bund, die SPD, die UFR sowie weitere Einzelbewerber.
Insgesamt streben damit rund 191 Bewerberinnen und Bewerber nach einem der 53 Sitze in der Rostocker Bürgerschaft. Die Entscheidung über die Zulassung der Bewerbungen zur Wahl am 25. Mai 2014 trifft der Gemeindewahlausschuss in öffentlicher Sitzung am 27. März 2014 ab 15 Uhr im Rathaus, Beratungsraum 2.Voraussetzung für die Zulassung ist unter anderem, dass einzureichende Unterlagen nicht älter als drei Monate sein dürfen. Rostocks Bürgerschaftsmitglieder werden in fünf Wahlbereichen in der Hansestadt für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Merkmal | Wahlergebnis in der Hansestadt Rostock am 7. Juni 2009 |
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Personen / Anzahl | in % | |
Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis | 171.343 | x |
Wähler / Wahlbeteiligung | 74.042 | 43,2 |
Ungültige Stimmen | 4.414 | 2,0 |
Gültige Stimmen | 214.380 | 98,0 |
Von den gültigen Stimmen entfallen auf: |
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CDU | 37.327 | 17,4 |
DIE LINKE | 50.787 | 23,7 |
SPD | 39.372 | 18,4 |
FDP | 17.941 | 8,4 |
GRÜNE | 21.449 | 10,0 |
NPD | 6.493 | 3,0 |
AfR | 1.681 | 0,8 |
APD | 393 | 0,2 |
AUFBRUCH 09 | 4.115 | 1,9 |
DIE GRAUEN | 2.679 | 1,2 |
FÜR Rostock - pro OB | 16.874 | 7,9 |
Haus und Grund Rostock | 615 | 0,3 |
Rostocker Bund | 10.259 | 4,8 |
SAV | 3.409 | 1,6 |
Einzelbewerber Burmeister | 302 | 0,1 |
Einzelbewerber Engelmann | 269 | 0,1 |
Einzelbewerber Hess | 83 | 0,0 |
Einzelbewerber Soltwedel | 194 | 0,1 |
Einzelbewerber v. Olszewski | 138 | 0,1 |
Quelle: Hansestadt Rostock, Hauptverwaltungsamt, Kommunale Statistikstelle
Öffentliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Hansestadt Rostock
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zur 6. Rostocker Bürgerschaft am 25. Mai 2014
Gemäß § 14 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690), das zuletzt durch das Gesetz vom 25. November 2013 (GVOBl. M-V S. 658) geändert worden ist, fordere ich die nach § 15 Absatz 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen, EinzelbewerberInnen zur möglichst frühzeitigen Einreichung der Wahlvorschläge für die am 25. Mai 2014 stattfindende Wahl der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock auf.
Es werden für die Dauer von fünf Jahren 53 Mitglieder in die 6. Rostocker Bürgerschaft gewählt. Wahlvorschläge sind spätestens am 73. Tag vor der Wahl, 18 Uhr bei der Gemeindewahlleitung der Hansestadt Rostock einzureichen.
Die Wahl erfolgt gemäß Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2013/BV/5102 vom 04. Dezember 2013 in fünf Wahlbereichen.
Die Wahlbereiche sind wie folgt abgegrenzt:
Name: Rostock 1
Wahlbereich Nr.: 1
Ortsteile: Seebad Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide, Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke, Lichtenhagen, Groß Klein
Name: Rostock 2
Wahlbereich Nr. : 2
Ortsteile: Lütten Klein, Evershagen, Schmarl
Name: Rostock 3
Wahlbereich Nr. : 3
Ortsteile: Reutershagen, Gartenstadt/Stadtweide, Südstadt, Biestow
Name: Rostock 4
Wahlbereich Nr. : 4
Ortsteile: Hansaviertel, Kröpeliner-Tor-Vorstadt, Stadtmitte
Name: Rostock 5
Wahlbereich Nr. : 5
Ortsteile: Brinckmansdorf, Dierkow-Ost, Dierkow-West, Dierkow-Neu, Toitenwinkel, Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof
Der fristgerechte Zugang eines Wahlvorschlages ist gewahrt, wenn er spätestens am
13. März 2014, 18 Uhr
bei der
Hansestadt Rostock
Der Gemeindewahlleiter
Herrn Robert Stach
Neuer Markt 1
18055 Rostock
schriftlich vorliegt.
Das Einreichen des Wahlvorschlags kann durch persönliche Übergabe bei der Hansestadt Rostock, Büro des Oberbürgermeisters, Bereich Grundsatz/Wahlen, Neuer Markt 1, 18055 Rostock (Rathaus-Anbau, Zimmer 5.09 – Frau Bettina Bestier, Telefonnummer 381 1180) oder durch briefliche Übersendung erfolgen.
Es wird empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig vor dem genannten Termin der Gemeindewahlleitung zu übergeben, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit des Wahlvorschlags betreffen könnten, rechtzeitig behoben werden können.
Auf die Einhaltung der Vorschriften zum Inhalt und zur Form der Wahlvorschläge sowie über die Unzulässigkeit der Verbindung von Wahlvorschlägen (§§ 15 bis 19 sowie 62 LKWG M-V) wird hingewiesen.
Unter anderem gilt es zu beachten:
Wahlvorschläge werden in den Wahlbereichen aufgestellt. Eine Partei, eine Wählergruppe oder eine Einzelbewerberin bzw. ein Einzelbewerber darf für jeden Wahlbereich jeweils einen Wahlvorschlag einreichen.
Wahlvorschläge von politischen Parteien und Wählergruppen können bis zu 14 BewerberInnen je Wahlbereich beinhalten.
Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist unzulässig. Weder Parteien noch Wählergruppen noch Parteien und Wählergruppen können gemeinsame Wahlvorschläge einreichen.
Eine Bewerberin oder ein Bewerber kann in mehreren Wahlbereichen gleichzeitig kandidieren.
Als Bewerberin oder Bewerber einer Partei oder Wählergruppe kann nur benannt werden, wer in einer nach ihrer Satzung zuständigen Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts nach dem LKWG M-V wahlberechtigten Mitgliedern dieser Partei oder Wählergruppe gewählt worden ist und eine unwiderrufliche Zustimmung zur Benennung schriftlich erteilt hat. Die BewerberInnen einer Partei müssen Mitglieder dieser Partei oder parteilos sein. Über die Versammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die dem Wahlvorschlag beizufügen ist. Die Unterzeichner der Niederschrift haben der Wahlleitung gegenüber an Eides statt zu versichern, dass die BewerberInnen von den Versammlungsteilnehmern vorgeschlagen, den BewerberInnen Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen und die BewerberInnen in geheimer schriftlicher Abstimmung gewählt worden sind.
Jeder Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss deren Namen und soweit vorhanden deren Kurzbezeichnung tragen. Der Name oder die Kurzbezeichnung einer Wählergruppe darf nicht den Namen oder die Kurzbezeichnung von Parteien enthalten.
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss von den für die Hansestadt Rostock nach ihrer Satzung zuständigen Vertretungsberechtigten, der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers von ihr bzw. ihm selbst handschriftlich und persönlich unterzeichnet sein. Auf Anforderung des Wahlleiters sind von Parteien und Wählergruppen Satzung und Nachweis über die demokratische Wahl des Vorstandes zur Verfügung zu stellen.
Soweit mit den Wahlunterlagen Bescheinigungen der Wählbarkeit einzureichen sind, dürfen diese am Tag des Einreichens nicht älter als drei Monate sein.
Jeder Wahlvorschlag enthält zwei Vertrauenspersonen, die berechtigt sind, gegenüber dem Wahlleiter verbindliche Erklärungen abzugeben. Eine Einzelbewerberin oder ein Einzelbewerber nimmt die Funktion der Vertrauensperson selbst wahr, eine weitere Vertrauensperson für die Einzelbewerbung kann, muss aber nicht benannt werden.
Ein eingereichter Wahlvorschlag kann bis zum 13. März 2014, 18:00 Uhr geändert und bis zum Zeitpunkt seiner Zulassung auch zurückgenommen werden. Änderungen und Rücknahmen bedürfen einer gemeinsamen schriftlichen unwiderruflichen Erklärung der Vertrauenspersonen.
Wahlvorschläge sind auf den Formblättern 4.1.1 bis 4.2 der Anlage 4 Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) einzureichen. Dabei kann das Formblatt 4.1.2 (Niederschrift) für die Aufstellungsversammlung für mehrere Wahlbereiche gemeinsam verwendet werden, wenn für diese Wahlbereiche die gleichen Personen vorgeschlagen werden. Weichen die Vorschläge voneinander ab, ist für jeden Wahlbereich gesondert die Niederschrift auszufüllen und zu unterschreiben. Alle amtlichen Formblätter werden auf Anforderung kostenfrei von der Gemeindewahlleitung zur Verfügung gestellt.
Des Weiteren haben Unionsbürger, die nicht Deutsche sind, zu beachten:
Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die nicht Deutsche sind (Unionsbürger), die zur Bürgerschaftswahl kandidieren wollen, müssen die für Deutsche geltenden Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen und dürfen darüber hinaus nicht in ihrem Herkunftsmitgliedstaat aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein. Sie haben ihrer Zustimmungserklärung (Formblatt 4.1.3 LKWO M-V) oder ihrem Wahlvorschlag als Einzelbewerbung (Formblatt 4.2 LKWO M-V) eine Versicherung an Eides statt über ihre Wählbarkeit im Herkunftsstaat beizufügen (Formblatt der Anlage 6 LKWO M-V).
Unionsbürger sind für die Bürgerschaftswahl nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und werden in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 23 des Landesmeldegesetzes von der Meldepflicht befreit sind, werden in das Wählerverzeichnis auf Antrag eingetragen, wenn sie bis spätestens zum 02. Mai 2014 (23. Tag vor der Wahl) nachweisen, dass sie mindestens seit dem 18. April 2014 (am Wahltag seit mindestens 37 Tagen) im Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland im Wahlgebiet ihre Hauptwohnung haben.
Rostock, 15. Januar 2014
Robert Stach
Gemeindewahlleiter
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