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Veranstaltungshinweis

Ostern in der Hansestadt Rostock

Nicht nur in Warnemünde gibt es viele empfehlenswerte Veranstaltungen
auch in anderen Rostcker Stadtteilen wie beispielsweise im Hansaviertel das Osterfeuer,
welches dieses Jahr wieder am Ostersonnabend stattfindet und somit am 30. März 2013
sowie weiterhin -wie bereits im Vorjahr- abends kombiniert wird mit einem Fackelumzug.de

Einladung zum Rostocker Osterfeuer mit Fackelmarsch im Hansaviertel 2013

Handels- und Gewerbeverein Ostseebad Warnemünde e.V.

Termine

November 2012

Montag, 5. November, 19.00 Uhr bis Montag, 5. November, 21.00 Uhr
Stammtisch

Dezember 2012

Sonnabend, 1. Dezember, 11.00 Uhr bis Sonnabend, 22. Dezember, 18.00 Uhr
Weihnachtsmarkt HGV

Weihnachtsmarkt Warnemünde 2012

Für den Warnemünder Weihnachtsmarkt 2012, welcher vom 01. bis zum 23. Dezember stattfinden soll,
sucht der Handels- und Gewerbeverein noch Mitstreiter für den Aufbau, die Besetzung der Verkaufsstände und die Abfallbeseitigung.
Auch finanzielle Unterstützung ist willkommen.
Kontakt: dietmar.vogel@servicecenter-mv.de oder (0172) 439 38 37
Der Umfang der benötigten Hilfe wird u. a. an der Durchführung des Aufstellens eines Weihnachtsbaums auf dem Kirchplatz ersichtlich und sieht wie folgt aus: Tanne aussuchen · mit ca. 6 / 8 Hausbesitzern verhandeln, die eine entsprechende Tanne auf Ihrem Grundstück haben · nach Zustimmung des Baumeigentümers Fällgenehmigung einholen · Antrag auf Sondernutzung Kirchenplatz einholen · Absperrung des Kirchenplatzes beantragen · 2 Tage vor dem Aufstellen Kirchenplatz sperren · Kranwagen für das Fällen der Tanne ordern · Fachpersonal für das Fällen der Tanne ordern · Schwertransporter wegen Überlänge ordern · Verkehrsbehörde einschalten und Fahrtroute Schwertransporter festlegen · halbseitige Sperrung der Poststraße beantragen · Kranwagen für das Aufstellen der Tanne auf dem Kirchplatz ordern · Fachpersonal für das Aufstellen der Tanne ordern · Ballaststeine / Betonringe anfahren · Sicherheitsseile spannen und Betonringe mit Sand befüllen · Versicherungsproblem klären · Leiterwagen mit einem Aushub von 15 Metern ordern · Weihnachtsbaumbeleuchtung durch Fachpersonal veranlassen · Stromanschluss beantragen · Gespräche mit dem Großmarkt, ob wir an den Zählerschrank des Großmarktes anschließen dürfen · 2. Platzsperre für den 07.01.2013 beantragen · Fachpersonal für den Abbau besorgen · Betonringe abholen lassen · Sand entsorgen · Platz säubern

Sonntag, 2. Dezember, 11.30 Uhr bis Sonntag, 2. Dezember, 18.00 Uhr
1. Advent
Montag, 3. Dezember, 19.00 Uhr bis Montag, 3. Dezember, 21.00 Uhr
Stammtisch
Mittwoch, 26. Dezember, 11.00 Uhr bis Dienstag, 1. Januar, 18.00 Uhr
Neujahrsmarkt HGV
Sonntag, 30. Dezember, 11.30 Uhr bis Sonntag, 30. Dezember, 18.00 Uhr
Neujahrsmarkt HGV

Januar 2013

Montag, 7. Januar, 19.00 Uhr bis Montag, 7. Januar, 21.00 Uhr
Stammtisch

Der Verein...

...erstrebt den Zusammenschluss aller Gewerbetreibenden sowie freiberuflich Tätigen des Ortes zur Wahrnehmung und Durchsetzung gemeinsamer Interessen. Er hat sich insbesondere zur Aufgabe gesetzt, die allgemeine Fortentwicklung des Ostseebades zu unterstützen und bei der Lösung anfallender Probleme mitzuwirken.

Weiterhin hat er sich die Aufgabe gesetzt mit der Gemeindeverwaltung kontakt zu halten, um die Anliegen von Handel, Gewerbe und freien Berufen zu kommunalen Fragen rechtzeitig vorzutragen und vertreten zu können.

Dies Umfasst im Kern die Mitwirkung bei der städtebaulichen Entwicklung, Mitwirkungen an neuen Marketingstrategien mit Auswirkungen auf den Bereich Tourismus in Warnemünde, Organisation kultureller Veranstaltungen, Imagebildende Werbemaßnahmen und die Zusammenarbeit, Mitwirkung mit und an anderen Institutionen und Gesellschaften.

Der Verein freut sich immer über neue Mitglieder, die frischen Wind in seine Reihen bringen.



Mitglieder des Vereins

NameVornameE-MailadresseEinrichtung

A

AgrotylakasSakisaki_99@hotmail.deGastronomie
Albatros ModehausGmbH  Modehaus

B

BeckertRaimundbeckert.r@t-online.deTextilhandel
BierholzHartmuthartmut-bierholz@web.deselbst.Buchhalter
BornholdtHeinzservice@wohnenexclusiv.comMöbelhandel
BuhseDr. Andreas TonträgerGastronomie

C

Carstens FügnerGbR jc@ostseeimmobilien24.deGastgewerbe

D

DetlevLuthe FEWO
DietzschDetlef 

Fischproduktion,

-handel

DrenkhahnJörgdrenkhahn@online.deRentner

E

ErnstMartinainfo@jammare.deOptiker

F

FrahmKlaushonk-y-tonk@web.deGastronomie

G

GalatzkyDiana Handel
GlasmacherKarinpeterkonrad@karinglasmacher.comHandel
GnoykeManfredm.gnoyke@t-online.deGastronomie
GrenzerMatthiasbaeckerei-rehberg@kabelmail.deKonditorei
GreulichNora  
GüntherKarstenverwaltung@lauter-schuhe.deHandel

H

HergesellJürgen Gastronomie
HölterUlfhoelter@hoelter-schneider.deRechtsanwalt

J

JantosKarstenkurapothekejantos@web.deApotheker
JanutschMartinapension.alabama@web.deHotellerie /Gastronomie
JessulatUweuwejessulat@gmx.deS.Oliver Store

K

KammelReinhardinfo@warnow-personenschifffahrt.dePersonenschifffahrt
KappesAntjeinfo@daenisch-fashion.deHandel
KatjaScholz Handel
KlingebeilSylviaCuBAR_Sylvia@yahoo.deGastronomie
KlothJens-Christianjens.kloth@me.cpmOptiker
KnookeLothar Strandkorb-vermietung
KolzSteffen Versicherungs-agentur
KörtingKaioskaar@web.deGastronomie
KottkeWolfgangwoko58@yahoo.deSchmuck &Lederwaren
KroegerRolfinfo@spedition-kroeger.deSpedition &Logistik

L

LeMarionhappykids@gmx.deHandel
LinkeKnutkulturmeer@alice.deKultur
LochotzkeDr. Haraldsekretariat@harald-lochotzke.deImmobilien

M

MetznerPeterpewemetz@web.deVermietung vonFW
MeyerKerstink.meyer.warnemuende@web.deReformwaren
MischkeManuelainfo@stahlhaus-mode.deHandel

N

NGUYENDang Quangvocada@gmx.deHandel

P

PapsteinPetra Schonnestudio,Vermietung v. FW
PawelkeMathiasmpawelke@gmx.deImmobilien
PetersenPetraanna33-petersen@t.online.deTextilfachgeschäft
PfafferottSandrakis-store@web.deTextilfachgeschäft

R

RipkaNorbertripka-catering@t-online.deCatering
RohdeBurkhardcontact@mare-baltic.comTextilhandel
RußDoreeninfo@lille-shop.comHandel

S

SaßVolkerinfo@gosch-spo.deGastronomie
SchadeMajolie Handel
SchildManfredinfo@sarazul.comHandel
SchmidtStefanieinfo@maumau-shop.deModehaus
SchnabelVolkermuehlentroedler@yahoo.deHandel
SchneiderStephanrostock@versicherungsbuero-schneider.deVersicherungsmakler
SchöppReinerrs-schoepp@t-online.deVermietung vonFW
SchultzWilliw.schultz@kofahl-reisen.deReisebüro
SchulzAxellavilla-wmd@t-online.deGastronomie
SchwarzChristinawarnemuende@lillebo.infoEinzelhandel
SchwertfegerKlaus-Georg Hotellerie /Gastronomie
SeffnerGritseffner@kabelmail.deStrandgut
SeifertChristianinfo@haus-huehnergott.deHotellerie /Gastronomie
SmukalMichaelmichaelsmukal@aol.comHandel
StintzingIrmini.stintzing@t-online.deBau

T

TaslerDr. Klaus-Peterdr.tasler@tasler-immobilien.deImmobilien-ProjektGmbH
ThanDietmarinfo@than-mueller.deImmobilien
TolksdorffAxelaxel.tolksdorff@uni-rostock.deHausverwaltung
TünschelJanjan.tuenschel@t-online.deHandel

V

ValentaAndreasclassicline@gmx.dePension
vital & physioPraxis Portwich info@vital-physio.de 
VogelDietmardietmar.vogel@servicecenter-mv.deVersicherung
VogelBjörnvogel.rostock@service.generali.deVersicherung
VogelBettina Hotellerie /Gastronomie
Von der ThüsenUlrikethuesen@t-online.deHandel

W

WarnemünderSchokoladenhaus info@feine-schokoladen.de 
WendtOlaftraue-wendt@gmx.deHotellerie /Gastronomie
WestendorfRene Handel
WikertKaiMV@Wikert.deSaunabetrieb
WinterReinhardinfo@luminos.deLeuchtmittel-fachgeschäft
WoileAxela.woile@gmx.deMarketing / PR
WreeKarinwree.rostock@gmx.deBekleidungs-fachgeschäft

Kontakt

Handels- und Gewerbeverein Ostseebad Warnemünde e.V.
An der Stadtautobahn 62
18119 Warnemünde

Vertreten durch:

Vorsitzender Dietmar Vogel
Vorsitzender Jörg Drenkhahn
Vorstand Ralf- Michael Paasch
Schatzmeister Hartmut Bierholz
Schriftführerin Kerstin Meyer
Beirat für den Bereich Bau & Verkehr Stephan Schneider
Beirat für den Bereich Tourismus Willi Schulz
Vorstandsmitglied für den Bereich Ämter & Vereine Jörg Drenkhahn

Telefon: (0381) 36 77 97 590
Telefax: (0381) 36 77 97 599
E-Mail: info@hgv-warnemuende.de

Registereintrag: Eintragung im Vereinsregister des Registergericht des Amtsgericht Rostock unter Registernummer: VR 795

Umsatzsteuer-ID: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
079/140/06664


Warnemünder Weihnachtsmarkt 2012

Beide Bilder lassen sich für eine größere Ansicht (welche in einem neuen Fenster bzw. Tab öffnet) mit der Maus anklicken.

Programm

Die Information liegt derzeit nur als Graphik vor, sobald verfügbar, wird hier demnächst auch eine barrierefreie Version zum Programm des Weihnachtsmarkt Warnemünde 2012 veröffentlicht.
Programm Weihnachtsmarkt Warnemünde 2012

Spendenaufruf

Der Warnemünder Weihnachtsmarkt 2012 braucht Unterstützung, um welche der Handels- und Gewerbeverein Ostseebad Warnemünde e.V. mit folgendem Aufruf bittet.
Auch dieser kann derzeit nur graphisch dargestellt werden, eine barrierefreie Version zur Spendensammlund für den Weihnachtsmarkt Warnemünde 2012 wird gerade nachgefragt.
Spendenaufruf Warnemünder Weihnachtsmarkt 2012


Weihnachtsmärkte in Mecklenburg-Vorpommern
Weihnachtsmarkt in der Vierrademühle Neubrandenburg 17033 Neubrandenburg
Weberglockenmarkt 2012 17033 Neubrandenburg
18. Weihnachtsmarkt Burg Klempenow 17089 Breest
Adventsmarkt Völschow 17129 Völschow
Weihnachtsmarkt Schloss Bredenfelde 17153 Bredenfelde
Weihnachtsmarkt Waren (Müritz) 17192 Waren (Müritz)
Ulrichshusener Weihnachtsmarkt 2012 17194 Schwinkendorf
19. Mecklenburger Adventsmarkt der SCHEUNE Bollewick 17207 Bollewick
Weihnachtsmarkt in der Büdnerei Lehsten 17219 Möllenhagen
5. Adventsausstellung im Küsterhäuschen Blankensee 17322 Blankensee
Historischer Weihnachtsmarkt Penkun 17328 Penkun
Weihnachtsmarkt Torgelow 17358 Torgelow
Zauberhafte Winterwelt am Meer 17424 Heringsdorf
Wolgaster Weihnachtsmarkt 17438 Wolgast
Adventsmarkt in der Mühle am Paschenberg 17438 Wolgast
Geschichten und Gedichte 17449 Trassenheide
Adventsbasteln in Trassenheide 17449 Trassenheide
Weihnachtskonzert in Trassenheide 17449 Trassenheide
Wintermarkt im Mittelalter 17459 Loddin
Fackelwanderung in Koserow 17459 Koserow
Weihnachtsmarkt des Handwerkervereins Koserow 17459 Koserow
Greifswalder Weihnachtsmarkt 17489 Greifswald
Weihnachtsmarkt Rostock 18055 Rostock
Leuchtturm Warnemünde in Flammen 18119 Rostock
Weihnachten auf dem Lande in Rövershagen 18182 Rövershagen
10. Eiszeit in Mecklenburg-Vorpommern 18182 Rövershagen
Weihnachtsmarkt Nustrow 18195 Nustrow
Adventsmarkt auf dem Pfarrhof Kessin 18196 Kessin
Weihnachtsmarkt Güstrow 18273 Güstrow
Weihnachtsmarkt Ribnitz-Damgarten 18311 Ribnitz-Damgarten
Advent in den Höfen 18311 Ribnitz-Damgarten
Der Nachweihnachtsmarkt »Budenzauber« 18374 Ostseeheilbad Zingst
Silvester Open Air Party in Zingst 18374 Ostseeheilbad Zingst
Weihnachtsmarkt Ostseeheilbad Zingst 18374 Ostseeheilbad Zingst
Windlichter aus Eis 18374 Ostseeheilbad Zingst
Lütten Wiehnacht im Museumshof Zingst 18374 Ostseeheilbad Zingst
Zingst - Eine Weihnachtswerkstatt 18374 Ostseeheilbad Zingst
Weihnachtstauchen in Zingst 18374 Ostseeheilbad Zingst
Weihnachtsmarkt auf dem Nikolaikirchhof 18439 Stralsund
Weihnachtsmarkt Stralsund 18439 Stralsund
Weihnachtsmarkt im Rathauskeller 18439 Stralsund
Weihnachtsmarkt Grimmen 18507 Grimmen
Weihnachtsmarkt Bergen auf Rügen 18528 Bergen auf Rügen
8. Mönchguter Weihnachtsmarkt 18586 Ostseebad Göhren
Adventsnachmittag in Sellin 18586 Ostseebad Sellin
8. Binzer Weihnachtsmarkt - Engel, Licht & Meer 18609 Ostseebad Binz
Schweriner Weihnachtsmarkt »Der Stern im Norden« 19053 Schwerin
Martensmarkt Schwerin 19053 Schwerin
Barocker Adventsmarkt Ludwigslust 19288 Ludwigslust
Weihnachtsmarkt in Parchim 19370 Parchim
4. Parchimer Mühlenweihnacht 19370 Parchim
Vorweihnachtliches Straßenfest in Grevesmühlen 23936 Grevesmühlen
Ökumenischer Adventsmarkt Grevesmühlen 23936 Grevesmühlen
Weihnachtsmarkt Grevesmühlen 23936 Grevesmühlen
Weihnachtsmarkt auf Gut Brook 23948 Kalkhorst
Weihnachtsmarkt in Wismar 23966 Wismar
Kunstmarkt im Wismarer Rathaus 23966 Wismar
Glantz-voller Weihnachtsmarkt in Hohen Wieschendorf 23968 Hohen Wieschendorf
Adventsleuchten am Salzhaff 23974 Blowatz

Satzung des Handels- und Gewerbevereins Ostseebad Warnemünde e.V.

§ 1

Rechtsform, Name und Sitz des Verein

(1) Der Verein besitzt die Rechtform eines eingetragenen Vereins und führt den Namen „Handels- und Gewerbeverein Ostseebad Warnemünde e.V.“

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Warnemünde.

(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2

Ziel und Zweck des Vereins

(1) Der Verein erstrebt den Zusammenschluss aller Gewerbetreibenden sowie der freiberuflich Tätigen des Ortes zur Wahrnehmung und Durchsetzung gemeinsamer Interessen. Er hat sich insbesondere zur Aufgabe gesetzt, die allgemeine Fortentwicklung des Ostseebades Warnemünde zu unterstützen und bei der Lösung anfallender Probleme mitzuwirken.

Der Verein hat die Aufgabe

Zur Erfüllung dieser Ziele kann der Verein selbst Mitglied / Gesellschafter in anderen Vereinen oder juristischen Personen werden.

(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(3) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(4) Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

(5) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

(6) Der Verein finanziert sich durch Beiträge, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen.

§ 3

Mitgliedschaft, Eintritt, Beendigung der Mitgliedschaft, Ausschluss

(1) Der Verein besteht aus

  1. ) ordentlichen Mitgliedern
  2. ) außerordentlichen Mitgliedern.

(2) Ordentliches Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die einen Produktionsbetrieb, Groß- oder Einzelhandel, ein Handwerk oder Dienstleistungsgewerbe in Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide, Hohe Düne betreibt, sowie Personen, die in sonstigen selbständigen Berufen, einschließlich Freien Berufen, in Warnemünde tätig sind.

(3) Außerordentliches Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person, jeder Gewerbeverband, jede Körperschaft des öffentlichen Rechts und jeder Verein, werden, der/die bereit sind, sich für die in § 2 genannten Ziele einzusetzen.

(4) Nach Gewerbeabmeldung oder sonstiger Aufgabe der Tätigkeit können ordentliche Mitglieder unter den Voraussetzungen des § 3 Absatz 3 als außerordentliche Mitglieder dem Verein weiterhin angehören.

(5) Für die Aufnahme in den Verein ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand, in der Regel binnen 14 Tagen nach Eingang des Antrages. Der Vorstand kann den Aufnahmeantrag ohne Angabe von Gründen ablehnen. Dies ist dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen. Gegen den ablehnenden Beschluss des Vorstandes kann die Entscheidung der Mitgliederversammlung vom Antragsteller beantragt werden.

Über Anträge, die nach Einberufung zur ordentlichen Mitgliederversammlung, auf der Vorstandswahlen erfolgen, eingehen, entscheidet der neu gewählte Vorstand.

(6) Die Mitglieder des Vereins verpflichten sich, die Satzung einzuhalten, ihrer Beitragspflicht entsprechend der Beitragssatzung nachzukommen, an der Zielsetzung des Vereins mitzuwirken und den Verein nicht zu schädigen.

(7) Die Tätigkeiten für den Verein werden ehrenamtlich ausgeführt. Eine Vergütung erfolgt nicht. In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag eine Erstattung nachgewiesener Kosten erfolgen, wenn der Vorstand dem Antrag mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder zustimmt.

(8) Die Mitgliedschaft wird beendet

  1. )durch schriftliche Kündigung des Mitglieds binnen einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Zugang ankommt,
  2. )bei natürlichen Personen durch Tod des Mitgliedes
  3. )bei juristischen Personen durch Löschung
  4. )durch Ausschluss bei Vorlage wichtiger Gründe, insbesondere Verletzung der Pflichten gemäß § 3 Absatz 6.

Gegen den Ausschluss kann das Mitglied innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung die Entscheidung der Mitgliederversammlung beantragen. Der Antrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Für die Frist kommt es auf den Zugang an. Die Mitgliederversammlung beschließt mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten endgültig über den Ausschluss. Der Rechtsweg gegen diese Entscheidung wird ausgeschlossen.

(9) Die Rechte des Mitglieds am Vermögen des Vereins erlöschen mit Beendigung der Mitgliedschaft. In allen Fällen ist der laufende Jahresbeitrag zu zahlen.

§ 4

Ehrenmitgliedschaft

Ehrenmitglied wird ein Mitglied, welches durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes mit einfacher Mehrheit ernannt wird.

§ 5

Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

  1. ) die Mitgliederversammlung (§ 6)
  2. ) der Vorstand (§ 7)
  3. ) die Fachausschüsse (§ 8).

§ 6

Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.

(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung soll spätestens drei Monate nach Ablauf eines Geschäftsjahres einberufen werden.

(3) Der Vorstand kann außerordentliche Mitgliederversammlungen jederzeit einberufen. Er muss sie – innerhalb einer Frist von zwei Wochen – auf schriftlichen Antrag von mindestens zehn Prozent der Mitglieder einberufen.

(4) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand, und zwar unter Mitteilung der Tagesordnung durch schriftliche Einladung an alle Mitglieder. Die Einberufung der Mitgliederversammlung und die Mitteilung der Tagesordnung muss mindestens 14 Tage vor der Versammlung erfolgen.

(5) Beschlussfähig ist die Mitgliederversammlung, wenn 1/4 der Mitglieder anwesend sind, ansonsten hebt der Vorsitzende die Sitzung auf und beruft eine neue Sitzung ein, die unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist.

(6) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig zu allen Punkten der mit der Einladung bekannt gegebenen Tagesordnung sowie solchen, die von Mitgliedern mindestens zehn Tage vor der Versammlung beim Vorstand schriftlich beantragt und vom Vorstand vor oder mit Beginn der Versammlung bekannt gegeben worden sind.

(7) Anträge, die nicht unter § 6 Absatz 6 fallen, können nur nach schriftlicher Vorlage beim Versammlungsleiter als Dringlichkeitsanträge zugelassen werden, wenn dies mit 2/3 Mehrheit der Anwesenden beschlossen wird. Wird die Dringlichkeit bejaht, so erfolgt nach Diskussion über den Antrag, die Abstimmung über den Antrag selbst, und zwar grundsätzlich erst nach Erledigung der mitgeteilten Tagesordnungspunkte und den weiteren Anträgen gemäß § 6 Absatz 6.

Dringlichkeitsanträge auf Beitrags- und Satzungsänderungen sowie auf Auflösung des Vereins sind unzulässig.

(8) Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende, bei seiner Verhinderung einer der Stellvertreter.

(9) Das Stimmrecht kann nur durch das Mitglied selbst ausgeführt werden. Es gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten, soweit die Satzung nicht andere Mehrheiten vorsieht. Enthaltungen sind möglich und werden weder als Zustimmung noch als Ablehnung gewertet. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

(10) Wahlen erfolgen offen durch Handzeichen. Eine Abstimmung ist dann geheim vorzunehmen, wenn mindestens 1/3 der Anwesenden dies verlangt.

(11) Über die Mitgliederversammlung und deren Beschlüsse ist vom eingesetzten Protokollführer eine Niederschrift anzufertigen, die von ihm und demjenigen, der den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt, zu unterzeichnen ist. Jedem Mitglied ist binnen vier Wochen eine Abschrift per E-Mail zu übermitteln.

§ 7

Vorstand

(1) Der Vorstand (im Sinne des § 26 BGB) besteht aus:

a) dem Vorsitzenden

b) In Personalunion 2 x stellvertretenden Vorsitzenden

c) dem Schatzmeister

d) dem Vorstand Bereich Bau & Verkehr

e) dem Vorstand Bereich Tourismus

f) dem Vorstand Bereich Ämter & Vereine.

(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Bis zur Neuwahl bleibt der Vorstand darüber hinaus im Amt. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Es gilt insoweit § 3 Absatz 6. Eine Wiederwahl ist möglich. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes während der dreijährigen Amtszeit erfolgt nur eine Neuwahl bezüglich des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes.

Für den Fall, dass Vorstandsmitglieder ausfallen, ist der Vorstand berechtigt, die offenen Stellen bis zur Neuwahl kommissarisch zu besetzen.

(3) Für die Wahl werden von den Mitgliedern Kandidaten benannt. Gewählt werden kann jedes Mitglied, sofern das Mitglied hierzu bereit ist. Nicht persönlich anwesende Mitglieder können bei Vorliegen einer schriftlichen Bereitschaftserklärung ebenfalls gewählt werden. Der Vorstand ist im Sinne des § 26 BGB mit jeweils 2 Vorstandsmitgliedern vertretungsberechtigt.

(4) Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt einzeln, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Wird diese nicht erzielt, erfolgt eine Stichwahl mit einfacher Mehrheit zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben. Sollte erneut keine Mehrheit erzielt werden, erfolgt eine zweite Stichwahl. Ergibt die 2. Stichwahl erneut Stimmengleichheit, entscheidet das Los, welches nicht von einem der Kandidaten gezogen wird.

(5) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.

Er hat folgende Aufgaben:

- Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung

- Einberufung der Mitgliederversammlung

- Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung

- Verwaltung des Vereinsvermögens

- Erstellung der Jahres- und Kassenberichte

- Erstellung und Pflege einer Homepage

- Beschlussfassung über die Aufnahme und den Ausschluss von Vereinsmitgliedern.

(6) Der Vorstand hat der Mitgliederversammlung den Jahresbericht sowie zur Beschlussfassung die Abrechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr und einen Vorschlag für das laufende Geschäftsjahr vorzulegen. Dieser gilt entsprechend auch für das nachfolgende Geschäftsjahr bis zur Beschlussfassung über den nächstjährigen Vorschlag.

(7) Der Vorstand entscheidet durch Beschluss in Vorstandsitzungen, zu denen er mindestens einmal jährlich zusammentritt und über die eine Niederschrift zu fertigen ist. Es gelten die Regelungen in § 6 Absatz 3 bis 11 entsprechend.

(8) Der Vorstand kann zu seiner Unterstützung einzelne oder mehrere Mitglieder mit besonderen Aufgaben betrauen und Ausschüsse (§ 8) berufen. Beauftragte und Ausschüsse aller Art sind nicht berechtigt, Verpflichtungen für den Verein einzugehen.

§ 8

Fachausschüsse

Zur Erfüllung spezieller Aufgaben können Fachausschüsse zeitweilig oder ständig eingesetzt werden. Jeder Ausschuss besteht aus mindestens zwei Mitgliedern, die über Fachkompetenz verfügen.

Die Fachausschüsse werden vom Vorstand berufen und auch abberufen.

Vorschläge für die Fachausschüsse machen die Mitglieder des Vereins.

§ 9

Beiträge

Der Verein gibt sich eine Beitragssatzung. Über die Beitragssatzung entscheidet die Mitgliederversammlung.

§ 10

Kassenprüfer

Die ordentliche Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von drei Jahren 2 Kassenprüfer. Die Kassenprüfer sind ehrenamtlich tätig. Sie dürfen keine Vorstandsmitglieder sein und bleiben bis zur Neuwahl im Amt.

Aufgabe der Kassenprüfer ist die Prüfung der Jahresabrechnung und der Kassen- und Buchführung sowie die Anfertigung eines Prüfungsberichtes für die Mitgliederversammlung. Innerhalb des Berichtes sind die Kassenprüfer berechtigt, wertende Stellungnahmen abzugeben.

Der Prüfbericht ist der Mitgliederversammlung vorzulegen.

§ 11

Satzungsänderungen

Für eine Satzungsänderung ist eine Mehrheit von ¾ aller anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.

§ 12

Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ aller Mitglieder beschlossen werden.

Ist diese Versammlung nicht beschlussfähig, ist eine neue außerordentliche Mitgliederversammlung mit einer Frist von 14 Tagen einzuberufen, die dann mit einer Mehrheit von ¾ aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder entscheidet.

Das Vermögen des Vereins ist nach seiner Auflösung gemeinnützigen Zwecken zuzuführen. Darüber entscheidet die Mitgliederversammlung, in Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Finanzamt.

§ 13

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit Registereintragung in Kraft.

Die bisherige Satzung ist dann aufgehoben.

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aktualisiert:  2013  


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